Deutscher Ethikrat nicht einig bei Votum zur PID


Knappe Mehrheit dafür, die genetische Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib begrenzt zu erlauben
Verbieten wollen 13 Mitglieder des Ethikrates die PID zur Geschlechtsfeststellung oder wenn beabsichtigt ist, Embryos für die Spende von Zellen, Geweben oder Organen auszuwählen

(15.04.11) - Unmittelbar vor der Debatte zum Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag hat die Deutsche Bundesregierung nun die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu der umstrittenen Untersuchungsmethode als Unterrichtung (17/5210) vorgelegt. Darin spricht sich eine knappe Mehrheit von 13 Mitgliedern des Gremiums dafür aus, die genetische Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib begrenzt zu erlauben.

Elf der 26 Mitglieder wollen die PID dagegen strikt verbieten. Ein Mitglied enthielt sich den Angaben zufolge der Stimme, ein Mitglied gab ein Sondervotum ab, wonach es einen verbindlichen Katalog von Krankheiten geben soll, bei denen die PID erlaubt sein soll.

Nach dem Votum der Gegner eines strikten Verbots soll die PID zulässig sein, wenn die Eltern nachweislich Erbanlagen tragen, die beim Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würden und wegen der Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wären. Ferner solle die PID zugelassen werden, wenn bei den Eltern ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung zu vererben, die eine Lebensfähigkeit des Embryos außerhalb der Gebärmutter ausschließt.

Ähnliches soll für Eltern mit wiederholten Fehlgeburten gelten. Gesetzlich verbieten wollen die 13 Mitglieder des Ethikrates die PID zur Geschlechtsfeststellung oder wenn beabsichtigt ist, Embryos für die Spende von Zellen, Geweben oder Organen auszuwählen. Auch soll die Untersuchung ausgeschlossen werden, wenn sie allein wegen des Alters der Frau mögliche Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll.

Zur Begründung heißt es, einem Paar sollte der Weg zur Erfüllung seines Kinderwunsches offen stehen, auch wenn ein schwerwiegendes genetisches Risiko bestehe. Die Rechte und der Schutz der Mutter seien gegenüber dem Embryonenschutz abzuwägen – bei der PID werde nicht auf grundsätzlich andere Weise in das Lebensrecht des Embryos eingegriffen als bei einem Schwangerschaftsabbruch.

In dem Votum für ein striktes Verbot heißt es dagegen, der Wunsch nach einem eigenen, leiblichen Kind könne nicht begründen, warum die Eltern “ein Recht zur Auswahl unter mehreren zur Realisierung dieses Wunsches erzeugten Embryonen haben sollten". Für den Embryonenschutz rechnen die elf die Empfehlung tragenden Experten mit "gravierenden Folgen", insbesondere da eine hohe Anzahl von “überzähligen" Embryonen entstehen würde, “von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre".

Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates werden je zur Hälfte von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit des Rates ist das im Jahr 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz. Unter anderem berät das Gremium Bundestag und Bundesregierung in ethischen Fragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen