Regierung erläutert BND-Auftragsdateien
Strafverfolgungsdateien der Bundessicherheitsbehörden: In den Dateianordnungen sind detaillierte Regelungen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten enthalten
Die Auftragsdateien des BND unterfallen der Antwort zufolge "strengen datenschutzrechtlichen Regularien"
(12.11.13) - Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat laut Abgaben der Deutschen Bundesregierung "in diversen Dateien personenbezogene Daten gespeichert". Neben den Verwaltungsdateien würden im BND personenbezogene Daten in sogenannten Auftragsdateien gespeichert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14810) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14723). Es handele sich hierbei um Dateien, in denen personenbezogene Daten gespeichert werden, die zur Erfüllung des nachrichtendienstlichen Auftrags benötigt werden.
Die Auftragsdateien des BND unterfallen der Antwort zufolge "strengen datenschutzrechtlichen Regularien". Insbesondere bedürften sie einer Dateianordnung, die erst nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Zustimmung des Bundeskanzleramtes erlassen wird.
In den Dateianordnungen seien detaillierte Regelungen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten enthalten, insbesondere zum gespeicherten Personenkreis, zu den Lese- und Schreibrechten, zum Minderjährigenschutz, zur Speicherdauer beziehungsweise zu "Löschwiedervorlagefristen" und zur Protokollierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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