Beseitigung der Diskriminierung der Frau
Deutsche Bundesregierung: Die Verpflichtung zur Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten sei völkerrechtlich nicht belegbar
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 wurde keine gesetzlich verbindliche Frauenquote beschlossen - Stattdessen wurde ein Stufenplan zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vereinbart, der auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt
(12.04.11) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung gibt es keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Einführung einer Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (17/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4960) mit.
Die Grünen weisen in ihrer Vorbemerkung darauf hin, dass die "bereits seit dem 2. Juli 2001 bestehende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ist gescheitert (sei)". In den letzten zehn Jahren habe sich der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen kaum erhöht. Obwohl Frauen inzwischen genauso gut ausgebildet seien wie Männer, mitunter sogar besser, seien sie "in den oberen Hierarchieebenen von Unternehmen immer noch unterrepräsentiert".
Die Grünen verweisen auf eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW). Danach "lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Jahr 2007 bei nur 27 Prozent". Der Studie zufolge betrage in Deutschland der Anteil von Frauen in Vorständen der 200 größten Unternehmen (ohne Finanzsektor) lediglich 2,5 Prozent. "In den Aufsichtsräten nehmen Frauen nur ein Zehntel aller Sitze ein. In den 100 größten Banken sind 2,6 Prozent, in den 62 größten Versicherungen 2,8 Prozent aller Vorstandsmitglieder Frauen", sagen die Grünen. (Deutscher Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.