Hohes Betrugsrisiko bei Importprodukten
Mit dem zunehmenden internationalen Handel von Lebensmitteln und den immer mehr verzweigenden Warenströmen werden die Rückverfolgbarkeit von Produkten für die Lebensmittelüberwachung immer komplexer
Bei der Einfuhr von Olivenöl, Fisch, Bio-Lebensmitteln, Milch, Getreide, Honig, Ahornsirup, Kaffee, Tee, Gewürzen wie Safran und Chili sowie bei bestimmten Obstsäften besteht ein hohes Betrugsrisiko
Bei der Einfuhr von Olivenöl, Fisch, Bio-Lebensmitteln, Milch, Getreide, Honig, Ahornsirup, Kaffee, Tee, Gewürzen wie Safran und Chili sowie bei bestimmten Obstsäften besteht ein hohes Betrugsrisiko. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8463) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Risiken des globalen Lebensmittelhandels (18/8288).
Grundlage dieses Befundes sei eine Auswertung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften im Zeitraum von 1980 bis 2010, die dadurch gekennzeichnet gewesen seien, dass diese vorsätzlich und mit der Absicht eines finanziellen Gewinns begangen wurden. Aufgrund der Komplexität und der Vielzahl möglicher Beteiligter sowohl auf Seiten der Wirtschaft als auch auf Behördenseite sei die Aufdeckung von betrügerischen Praktiken zum Teil erschwert. Dies führe zu einer erhöhten Anfälligkeit für Manipulationen.
Mit dem zunehmenden internationalen Handel von Lebensmitteln und den immer mehr verzweigenden Warenströmen werde die Rückverfolgbarkeit von Produkten für die Lebensmittelüberwachung immer komplexer, heißt es in einer Begründung. Nach Ansicht der Regierung müssen die Lebensmittelunternehmer als primär Verantwortliche für die Lebensmittelsicherheit der Verpflichtung nachkommen, den globalen Warenströmen mit geeigneten betrieblichen Eigenkontrollen gerecht zu werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.05.16
Home & Newsletterlauf: 11.07.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).