Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen


Healthcare-Compliance: Bundesregierung erwägt neue Strafvorschrift gegen Korruption im Gesundheitswesen
Nicht strafbar wenn Vertragsärzte von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen

(11.04.13) - Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Sanktionierung besonders schwerer Verstöße von Vertragsärzten und anderer Leistungserbringer gegen sozialversicherungs- und berufsrechtliche Verbote. In ihrer Antwort (17/12644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12358) erklärt die Bundesregierung, dass die Vorteilsannahme von Vertragsärzten als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln nach den für die Vertragsärzte bereits geltenden berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften verboten sei.

"Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein Rückgriff auf das Strafrecht ultima Ratio und daher erst dann möglich, wenn feststeht, dass insbesondere die bestehenden Regelungen im Berufs- und Sozialrecht nicht ausreichen, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen", schreibt die Bundesregierung.

Nach Auskunft der Bundesregierung erfolgt die betreffende Prüfung einer strafrechtlichen Sanktionierung auf der Grundlage der Stellungnahmen von Institutionen und Verbänden (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen), die für die Überwachung der Einhaltung der genannten Vorschriften zuständig sind. Die Bundesregierung erinnert daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Juni 2012 einen Beschluss verkündet habe, wonach Vertragsärzte sich nicht strafbar machen, wenn sie von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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