Klage: Vattenfall gegen Deutschland


Deutsche Bundesregierung will sich nicht zu Details einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten äußern
Beim Verfahren geht es um die auch von Deutschland unterzeichnete Energie-Charta


(09.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung will sich im Interesse der Wahrung ihrer Rechtspositionen nicht zu Details einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten äußern.

In einer Antwort der Regierung (17/510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/400) bestätigt die Regierung nur, dass es bei dem Verfahren um die auch von Deutschland unterzeichnete Energie-Charta geht. Die Charta soll Investoren unter anderem "vor willkürlicher Enteignung und enteignungsgleichen Eingriffen" schützen.

Im April 2009 hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall AB die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) verklagt. Ursache des Streits sind die umweltrechtlichen Auflagen, die von der Hamburger Senatsverwaltung bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg auferlegt wurden.

Laut in der Presse zitierten Auszügen aus der Klageschrift bewerte Vattenfall AB das Verhalten des Hamburger Senats als "unvereinbar mit internationalen Abkommen" und verlange von der Bundesrepublik Deutschland eine Kompensationszahlung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro plus Zinsen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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