Schutz vor Kostenfallen im Internet
Zum Stand der Verhandlungen über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und deren Verbraucherschutzniveau
Bundesregierung: Weitere Verhandlung auf EU-Ebene abwarten
(08.11.10) - Bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene ist abzuwarten, ob und inwieweit die endgültigen Vorschriften der Richtlinie über das bestehende oder das anzustrebende Verbraucherschutzniveau abgesichert sind. Das teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3367) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3251) mit.
Insbesondere müssten Regelungen zum Schutz vor Kostenfallen im Internet vorgesehen werden. Zudem sollte es Ausnahmen für bestimmte Verträge, beispielsweise für soziale Dienstleistungen und Transportdienstleistungen geben, damit die Mitgliedstaaten in diesen Fällen weitergehende Informationspflichten beibehalten oder einführen könnten.
Zudem teilt die Bundesregierung mit, dass Strom nicht als Ware im Sinne des Richtlinienvorschlages aufzufassen ist. Wasser und Gas seien im Sinne des Vorschlages nur Waren, soweit sie in einem begrenzten Volumen oder in einem bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden.
Der Richtlinienvorschlag sehe darüber hinaus ein Widerrufsrecht auch bei Strom-, Wasser- und Gaslieferungsverträgen vor, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen worden sind. Die Bundesregierung unterstützt dies, da die Verbraucher in diesem Bereich nicht wenige schutzwürdig seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).