Millionen-Kosten im Vattenfall-Verfahren
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016
Gegenwert von 200.000 US-Dollar entfällt auf Gerichtskosten
(06.02.15) - Im laufenden Investor-Staat-Schiedsverfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken sind bisher rund 3,66 Millionen Euro Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten sowie für Übersetzungen angefallen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3434) weiter mitteilt, entfällt der Gegenwert von 200.000 US-Dollar auf Gerichtskosten.
Für die Prozessbevollmächtigten des Bundes im Rahmen von Klagen der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Atomausstiegs fielen bisher Kosten in Höhe von 355.920,37 Euro an.
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016. Die Forderungen von Vattenfall hält die Bundesregierung für unbegründet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).