Millionen-Kosten im Vattenfall-Verfahren
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016
Gegenwert von 200.000 US-Dollar entfällt auf Gerichtskosten
(06.02.15) - Im laufenden Investor-Staat-Schiedsverfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken sind bisher rund 3,66 Millionen Euro Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten sowie für Übersetzungen angefallen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3434) weiter mitteilt, entfällt der Gegenwert von 200.000 US-Dollar auf Gerichtskosten.
Für die Prozessbevollmächtigten des Bundes im Rahmen von Klagen der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Atomausstiegs fielen bisher Kosten in Höhe von 355.920,37 Euro an.
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016. Die Forderungen von Vattenfall hält die Bundesregierung für unbegründet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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Neufassung der Energieauditpflicht
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