Regierung bewertet CETA positiv


CETA: Besondere Risiken für die deutsche Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft sieht die Bundesregierung nicht
Zum Kapitel Investitionsschutz sieht die Bundesregierung noch Klärungsbedarf

(05.11.14) - Die Deutsche Bundesregierung bewertet das Ergebnis der Verhandlungen über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) im Grundsatz positiv. CETA werde für europäische Unternehmen viele Erleichterungen bringen, zeigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2759) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2476) überzeugt und stellt fest: "Sie werden von einem weitgehenden Zollabbau genauso profitieren wie von der sehr weitgehenden Öffnung der kanadischen Beschaffungsmärkte auch auf Ebene der Provinzen und Kommunen sowie von der vorgesehenen Arbeitskräftemobilität."

Ob die Bundesregierung dem Abkommen im Europäischen Rat zustimmen wird, kann sie noch nicht sagen. Dazu müsse der Vertragstext erst endgültig geprüft werden. Weiter heißt es: "Zum Kapitel Investitionsschutz sieht die Bundesregierung noch Klärungsbedarf." Zugleich heißt es jedoch, nach erster Einschätzung würden ausländische Investoren durch CETA materiell-rechtlich keinen weitergehenden völkerrechtlichen Schutz erhalten als er für inländische Investoren durch deutsches und europäisches Recht vorgesehen sei. Im Rahmen der Ratifizierung des Abkommens ist nach Angaben der Bundesregierung auf jeden Fall auch eine Zustimmung des Bundestages erforderlich.

Besondere Risiken für die deutsche Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft sieht die Bundesregierung nicht. Und da das Abkommen keine spezifischen Regelungen zum Bergrecht enthalte, habe es "keine Auswirkungen auf das Schutzniveau der in Deutschland geltenden Regelungen zum Fracking". Auch die wirtschaftliche Betätigung der deutschen Kommunen werde nicht eingeschränkt, heißt es auf Fragen zur Daseinsvorsorge.

Probleme bereitet offenbar der Schutz geografischer Herkunftsangaben wie zum Beispiel "Bayerisches Bier" oder "Schwarzwälder Schinken". In CETA werde der Schutz dieser Begriffe in englischer und französischer Schreibweise nicht vollständig gewährt. Die Regierung lehnt aber die Freigabe des Schutzes insbesondere für "Bayerisches Bier" und "Münchener Bier" ab. Es handele sich hier um die wirtschaftlich bedeutendsten deutschen Herkunftsangaben. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen