Diskussion zum EU-Klimaschutzziel
Regierung: Stilllegung überschüssiger Emissionsrechte kein Thema bei EU-Kommission
Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020
(04.10.11) - Eine Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte wird nach Angaben der Bundesregierung derzeit "nicht von der EU-Kommission offiziell vorgeschlagen". Daher gebe es dazu auch keine Position der Regierung, heißt es in der Antwort (17/6974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6838).
Darin betont die Bundesregierung außerdem, dass sie nicht an Spekulationen teilnehme. Stattdessen werde Deutschland sich auf der Basis seiner Klimapläne an der weiteren Diskussion zum EU-Klimaschutzziel beteiligen.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, gehört zu den Klimaplänen der Regierung neben dem Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020. Zudem soll den Angaben zufolge der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).