Sozial-Kredit-System in China


China: Unternehmen oder Personen für das gezeigte Gesamtverhalten belohnen (Steuervorteile) oder bestrafen (Geldbußen)
Ein gesamtchinesisches, übergreifendes Sozial-Kredit-System steht indes noch aus, ebenso wie ein entsprechendes Gesetz

3. April 2025

Angesichts des frühen Entwicklungsstadiums des Sozial-Kredit-Systems und der undurchsichtigen Prozesse auf chinesischer Seite lassen sich zu vielen Aspekten des geplanten Systems noch keine belastbaren Aussagen treffen. Wie die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/14643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14643) weiter schreibt, sieht sie allerdings potentielle negative Auswirkungen auf die Interessen deutscher und europäischer Unternehmen, politischer Stiftungen und deutscher Staatsbürger.

Die Überlegungen auf chinesischer Seite würden mittlerweile weit über ein System zur Erfassung der wirtschaftlichen Bonität von natürlichen und juristischen Personen hinausgehen. Ziel sei nun die Erfassung und Bewertung politischen, sozialen und ökonomischen Wohl- und Fehlverhaltens. Laut einer Studie der EU-Handelskammer Peking von August 2019 sei vorgesehen, dass zahlreiche über Bürger und Unternehmen vorhandenen Daten aus verschiedenen Bereichen an zentraler Stelle gesammelt werden, um diese anschließend mittels nicht offengelegter Algorithmen bewerten zu können.

"Damit wäre es möglich, Unternehmen oder Personen für das gezeigte Gesamtverhalten zu belohnen (zum Beispiel Steuervorteile) oder zu bestrafen (zum Beispiel Geldbußen). Schon heute existierten landesweit mehrere, verschieden ausgestaltete Pilotprojekte, mit denen Bürger und Unternehmen bewertet werden. Dabei würden teilweise Maßnahmenkataloge zur Belohnung und Bestrafung bestimmter Verhaltensweisen aufgestellt und angewendet und die wechselseitige Anerkennung der einzelnen Systeme durch eine Vielzahl von "Memorandums of Unterstanding" zwischen den beteiligten Behörden sichergestellt. "

Ein gesamtchinesisches, übergreifendes Sozial-Kredit-System steht indes noch aus, ebenso wie ein entsprechendes Gesetz. Es ist daher noch nicht erkennbar, wie das Gesamtsystem, welches Ende 2020 an den Start gehen soll, tatsächlich ausgestaltet sein wird", schreibt die Bundesregierung. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung von Bewertungskriterien und ihre Gewichtung, der Algorithmen, möglicher Sanktionen oder Rechtsschutzmöglichkeiten seien nach wie vor unklar. Die Bundesregierung thematisiere ihre auch von der EU geteilten Bedenken deutlich und regelmäßig auf allen Ebenen gegenüber der chinesischen Seite. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 18.02.20


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