Bundesbehörden nutzen IMSI-Catcher
Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018
Stille SMS zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen
Die Deutsche Bundesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort (19/3678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Einsätzen von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018" (19/3221) darauf, dass die erbetenen Auskünfte "in Teilen geheimhaltungsbedürftig sind, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Dienststellen des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen".
Die Linksfraktion wollte unter anderem wissen, welche Bundesbehörden, "an Mobiltelefone sogenannte ,stille SMS' zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer" oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen geschickt haben und wie viele "stille SMS" von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2018 versandt wurden. Dazu heißt es in der Antwort: Das Bundeskriminalamt (BKA) habe in 20 Fällen und die Bundespolizei (BPOL) in 32 Fällen "IMSI-Catcher" eingesetzt. In diesen Gesamtzahlen seien auch Unterstützungsmaßnahmen für andere Behörden enthalten.
Auf die Frage, welche Bundesbehörden mittlerweile in der Lage seien, "Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen" und in welchem Umfang dies bereits genutzt werde, schreibt die Bundesregierung: "Das in der Fragestellung beschriebene Verfahren wird vom BKA nicht durchgeführt. Die BPOL besitzt keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens." Im Übrigen verweist die Regierung auf die als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und "VS - Geheim" eingestuften Antwortteile gemäß der Vorbemerkung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 08.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).