Organisierte Kriminalität im Finanzsektor


Organisierte Kriminalität und Einflussnahme im Finanzsektor
Die BaFin pflegt anlassbezogen Austausch mit diversen Ermittlungsbehörden, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften



Die Deutsche Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Einflussnahme der Organisierten Kriminalität (OK) im Finanzsektor. Das schreibt das Justizministerium in der Antwort (19/3716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3505). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, in welchem Ausmaß nach Auffassung der Bundesregierung ein Risiko in Deutschland besteht, dass inkriminierte Gelder der OK für Investitionen in Finanzinstitute genutzt werden. Darüber lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort.

Weiter gibt die Bundesregierung einen Überblick über die seit 2008 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGA) eingeleiteten Verfahren und Verurteilungen nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen). Erkenntnisse darüber, ob sich diese Straftaten auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bezogen oder ob Bezüge zur italienischen Mafia vorlagen, habe die Bundesregierung nicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 08.10.18


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