Twitter-Accounts der Ministerien


Sperrung und Blockaden von Twitter-Accounts durch Bundesministerien und Bundesbehörden
Ressorts würden selbstständig darüber entscheiden, nach welchen Kriterien sie Nutzer blockieren



Die Deutsche Bundesregierung hat keine Möglichkeit, Twitter-Accounts selbst zu sperren. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1802) auf eine Kleine Anfrage (19/1522) der Fraktion Die Linke. Aufgrund des Ressortprinzips würden alle Bundesministerien ihre Twitter-Angebote außerdem in eigener Verantwortung und mit verschiedenen Schwerpunkten selbst betreiben, heißt es in der Antwort.

Deshalb würden die Ressorts auch selbstständig darüber entscheiden, nach welchen Kriterien sie Nutzer blockieren. Um die Interaktion auf einer sachlichen Ebene zu halten, hätten zahlreiche Ministerien und Bundesbehörden eine sogenannte Netiquette für den Umgang mit den hauseigenen Social Media-Auftritten festgeschrieben, so die Regierung weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Im Zeitalter der Digitalisierung weiten öffentliche Stellen und insbesondere auch Bundesbehörden und Bundesministerien ihre Kommunikationswege auf das Internet aus. So werden Unwetterwarnungen, polizeiliche Sonderlagen und eben auch die öffentliche Massenfahndung im Zuge der G-20-Proteste im Internet verbreitet. Dafür nutzen die Bundesbehörden und öffentliche Stellen auch den Microbloggingdienst Twitter. Twitter ist eine Kommunikationsplattform und damit ein soziales Netzwerk. Genutzt wird Twitter von Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und insbesondere auch von Journalistinnen und Journalisten.

Das Besondere an dieser Plattform ist, dass max. 280 Zeichen (Tweets) versendet werden können. Wenn man über Beiträge anderer Nutzerinnen und Nutzer informiert werden möchte, kann man ihnen folgen (Follower). Die Nutzer können Beiträge des/der Gefolgten retweeten (teilen), liken und kommentieren. Bei unangebrachten Kommentaren können Nutzer andere Nutzer blockieren. Hierdurch ist es dem geblockten Nutzer nicht mehr möglich, die Inhalte des Nutzers zu sehen, der ihn blockiert hat. Auch die Funktionen wie das Retweeten, Liken sowie Kommentieren sind dann für den blockierten Nutzer nicht mehr möglich. Twitter definiert das "Blockieren" anderer Nutzer wie folgt: "Du wirst deren Tweets nicht in deiner Timeline sehen. Zusätzlich können dir blockierte Accounts weder folgen noch dein Profil sehen, solange sie eingeloggt sind."

Auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Niema Movassat (Bundestagsdrucksache 19/887) erklärte die Bundesregierung, dass in den letzten sechs Monaten 37 Twitter-Nutzer durch Bundesministerien und Bundesbehörden blockiert wurden.

Die Bundesregierung begründete die Blockaden damit, dass strafrechtsrelevante Äußerungen und/oder Verstöße gegen die Netiquette vorlagen. Dieses Verhalten ist jedoch problematisch. Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) schützt die Presse- und Informationsfreiheit. Diese Freiheitsrechte sind konstitutiv für die Demokratie. Eine Einschränkung durch staatliche Stellen (Bundesministerien und nachgeordnete Behörden) ist nur dann möglich, wenn hierfür eine gesetzliche Regelung existiert. Selbst wenn eine gesetzliche Regelung hierfür existieren würde, muss die Einschränkung verhältnismäßig sein.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18


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