Mehr Reserven bei Lebensversicherungen


Ertragslage der Lebensversicherer und geplante Reform der Betriebsrente
Deutschen Lebensversicherer im europäischen Vergleich vom Niedrigzinsumfeld stärker betroffen



Die wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase eingeführte Zinszusatzreserve der deutschen Lebensversicherungen, die als Puffer zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherten dienen soll, ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10836) mitteilt, wird für 2016 von einer Höhe dieser Reserve von insgesamt 44 Milliarden Euro ausgegangen. Die Zahl ist noch vorläufig. 2015 waren es 32,1 Milliarden Euro, 2014 21,3 Milliarden Euro.

Aus dem von der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA durchgeführten Stresstest für Lebensversicherungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung "keine substanziell neuen Erkenntnisse". Es sei bekannt, dass die deutschen Lebensversicherer im europäischen Vergleich länger laufende Verbindlichkeiten hätten und daher vom Niedrigzinsumfeld stärker betroffen seien.

Vorbemerkung der Fragesteller (Auszug)
"Die niedrigen Zinsen stellen […] eine zunehmende Belastung für die deutschen Lebensversicherer dar." – Zu diesem Schluss gelangt der Ausschuss für Finanzstabilität auch in seinem diesjährigen "Dritten Bericht" (Bundestagsdrucksache 18/9015, S. 5). Bei den Lebensversicherungsunternehmen wachse die Gefahr, "dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den oftmals langfristigen Verpflichtungen nachzukommen". Auch Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) sind von den niedrigen Zinsen betroffen, heißt es in dem Bericht (Bundestagsdrucksache 18/9015, ebd.). Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde im Jahr 2014 bereits eine weit reichende Reform vollzogen.

Die Bundesregierung erhoffte sich damit, "die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland zu sichern" (Bundesministerium der Finanzen, "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)".

Erlaubt ist den Versicherungsunternehmen seitdem die Beteiligung der Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven zugunsten eines eigenen "Sicherungsbedarfs" zu mindern und im Unternehmen einzubehalten. Die Absenkung des Garantiezinses (Höchstrechnungszinses) auf 0,9 Prozent für ab 2017 neu abgeschlossene Lebensversicherungen ist ein weiterer Schritt des Bundesministeriums der Finanzen zur Stabilisierung der Versicherungswirtschaft in Reaktion auf die anhaltend niedrigen Zinsen. Allerdings hat sich innerhalb des Versichertenkollektivs längst eine "Zweiklassengesellschaft" von Versicherten etabliert (Die Welt, 7. Dezember 2016, "Lebensversicherung ist so ungerecht wie nie"). Leidtragende der Entwicklung sind junge Kunden, die erst in den zurückliegenden zehn Jahren ihren Lebensversicherungsvertrag unterschrieben haben. Sie müssen auf immer mehr Überschüsse verzichten, damit die Garantien für die Altverträge mit hohen Garantiezinsen finanziert werden können. Exemplarisch hierfür steht eine spezielle Rückstellung, welche die Bundesregierung auf Anregung der Versicherer im Jahr 2011 in Form der sogenannten Zinszusatzreserve eingeführt hat.
(Deutscher Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.03.17
Home & Newsletterlauf: 29.03.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen