Erleichterungen bei Steuererklärung
Aktuelle Maßnahmen der Deutschen Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung
Belegabruf ("vorausgefüllte Steuererklärung") soll noch um Kirchensteuerzahlungen, Erstattungen von Kirchensteuer, Spenden und zum Beispiel den Grad der Behinderung erweitert werden
Wer für seine Steuererklärung nicht das Online-Portal "mein ELSTER" nutzen kann oder will, soll in der Steuererklärung 2019 die bereits der Steuerverwaltung elektronisch vorliegenden Daten nicht mehr in die Formulare eintragen müssen. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich Daten elektronisch vorliegen, werden in den Papiervordrucken für die Abgabe der Steuererklärung 2019 entsprechend gekennzeichnet sein, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11496), die sich nach aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung erkundigt hatte.
Zu den Daten, die der Steuerverwaltung bereits elektronisch vorliegen, gehören vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge), Lohnersatzleistungen sowie Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung. Dieser sogenannte Belegabruf ("vorausgefüllte Steuererklärung") soll noch um Kirchensteuerzahlungen, Erstattungen von Kirchensteuer, Spenden und zum Beispiel den Grad der Behinderung erweitert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 22.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).