Datenschutz bei der Jobbörse der BA


Fragen zum Sozialdatenschutz und zu möglichen fingierten Stellenanzeigen im Stellenportal "Jobbörse" der Bundesagentur für Arbeit
Schon im Jahr 2011 hatte der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die BA scharf für bestehende Datenschutz- und Datensicherheitsmängel bei der Online-Jobbörse gerügt

21. Juni 2025

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) plant derzeit keine Veränderungen im Prüfverfahren, um fingierte oder gefälschte Stellenanzeigen bei der "Jobbörse" der BA künftig auszuschließen. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2417) auf eine Kleine Anfrage (19/2156) der Fraktion Die Linke. Die Prüfmethoden der BA seien ausreichend, könnten aber bei der Vielzahl der Stellenangebote nicht ausschließen, dass einzelne Stellenangebote gefälscht sind, um an die Daten der Bewerber zu gelangen. Werde dies bekannt, erfolge eine sofortige Deaktivierung der Stellenangebote, heißt es in der Antwort weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter gerieten in den vergangenen Jahren immer wieder mit Meldungen über mangelnden Datenschutz und mangelnde Datensicherheit in die Schlagzeilen. Im Jahr 2011 hatte der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die BA scharf für bestehende Datenschutz- und Datensicherheitsmängel bei der Online-Jobbörse gerügt. Unternehmen, so die Kritik, würden bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit vorab nicht geprüft werden. Damit könne quasi jede Person ohne Legitimationsnachweis online Stellenangebote aufgeben und im weiteren Verfahren sensible Daten von Bewerberinnen und Bewerbern erlangen.

Bereits im Jahr 2009 hatten derartige Missbrauchsfälle tatsächlich stattgefunden. Damals hatte eine Firma aus Berlin in der Online-Jobbörse der BA über 2 500 fingierte beziehungsweise gefälschte Stellenangebote geschaltet, mit dem Ziel, in den Besitz persönlicher Daten von Bewerberinnen und Bewerbern zu gelangen. Trotz Kenntnis der Missbrauchsfälle und der bestehenden Sicherheitsmängel und trotz offener Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragen lehnte es die Bundesagentur für Arbeit 2011 ab, das Verfahren zur Registrierung zu verschärfen.

Medienberichten zufolge nimmt die Zahl an gefälschten Jobangeboten im Internet. Das Landeskriminalamt Hessen spricht dabei von einer Betrugsmasche mit dem Ziel, an persönliche Daten von Bewerberinnen und Bewerbern zu kommen, diese um Geld zu prellen oder gar an Straftaten zu beteiligen. Auch bestehe die Gefahr des Identitätsdiebstahls.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 13.07.18



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