Leiharbeit und Werkverträge


Leiharbeit und Werkverträge - Merkel: Gesetz kommt
Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter

(04.02.16) - Leiharbeit und Werkverträge waren Thema der DGB-Bundesvorstandsklausur. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war dazu eingeladen. Sie machte deutlich, dass sie zu den im Koalitionsvertrag geplanten Gesetzesänderungen stehe: "Durch Zeitverzögerung wird nichts anders und nichts besser." Der DGB-Bundesvorstand hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu seiner Klausurtagung in Berlin eingeladen. Nach dem einstündigen Gespräch dankte sie den Gewerkschaften dafür, "was Sie leisten im Hinblick auf die Integration von Flüchtlingen" sowie "für Ihre Unterstützung gegen jede Art von Extremismus".

Verzögerung macht nichts besser
In der aktuellen Diskussion zu Leiharbeit und Werkverträgen sagte die Kanzlerin: "Ich habe noch einmal deutlich gemacht, dass ich als Bundeskanzlerin, aber auch als CDU-Vorsitzende, zu den Vereinbarungen der Koalitionsvereinbarung stehe, und dass wir auch alles daransetzen sollten, die Dinge schnell zu lösen. Sie werden durch Zeitverzögerung auch nicht anders und nicht besser."

Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter. Doch auch daran werde mit Nachdruck gearbeitet.

Was steht im Koalitionsvertrag?
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgeschrieben, die Überlassung von Arbeitnehmern höchstens 18 Monaten gesetzlich zu erlauben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt wie entsprechende Stammarbeitnehmer erhalten. Die Tarifparteien der Einsatzbranchen sollen abweichende Lösungen vereinbaren können.
Die Koalition will rechtswidrige Konstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindern. Deshalb soll die Prüftätigkeit der Kontrollinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentriert werden. Betriebsräte sollen besser informiert und unterrichtet werden. Die Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll sanktioniert werden. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsbeschäftigte muss gesichert sein.

Flüchtlinge und Arbeitslose nicht gegeneinander ausspielen
DGB-Chef Reiner Hoffmann unterstrich, "dass es den Gewerkschaften darum geht, wirksame Regelungen in diesem Gesetz zu definieren, mit denen wir den Missbrauch von Werkvertragsarbeit, aber auch von Leiharbeit deutlich begrenzen können." Er zeigte sich zuversichtlich, dass "wir in den nächsten Tagen auch in den Details zu einer Lösung kommen werden".

In der Debatte um die Flüchtlinge gehe es darum, "dass Menschen, die aus großer Not zu uns nach Deutschland und nach Europa kommen, nicht gegen die Menschen ausgespielt werden, die hier unter auch nicht einfachen Bedingungen leben, eine geringfügige Beschäftigung haben, keine ordentliche Wohnraumversorgung haben oder langzeitarbeitslos sind." Die Anstrengungen dürften nicht vernachlässigt werden, sondern müssten gemeinsam angepackt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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