Datenschutzgerechtes Smart Metering


Datenschutz bei der Digitalisierung der Energiewende
Beschleunigter Rollout von intelligenten Zählern (Smart-Meter)



Die AfD-Fraktion interessiert sich für das Thema Datenschutz im Zusammenhang mit dem Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549). In einer Kleinen Anfrage (20/5954) zum beschleunigten Rollout von intelligenten Zählern (Smart-Metern) fragen die Abgeordneten unter anderem , ob der Bundesregierung Informationen darüber vorlägen, welche Infrastruktur, welche Strom- oder Datenleitungen, Kommunikationsnetze oder Server für die Datenübertragung vom Smart-Meter-Gateway (SMGW) zum externen Marktteilnehmer beziehungsweise SMGW-Administrator notwendig seien , ob von der Bundesregierung der dauerhafte Schutz der Verbraucherdaten garantiert werde oder ob es Planungen gebe, die Daten (auch in anonymisierter Form) Dritten zur Nutzung zu überlassen.

Von Interesse für die Abgeordneten sind auch etwaige Planungen der Bundesregierung zusätzlich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weitere Vorgaben zur Sicherstellung, dass nur zur Verbrauchsmessung und -abrechnung notwendige Daten übermittelt werden und zusätzliche Datenerfassungen der ausdrücklichen Zustimmung des Letztverbrauchers bedürfen.

Außerdem geht es um Sicherheitsfragen: So soll die Bundesregierung mitteilen, wie sichergestellt werde, dass übermittelte Daten gemäß Artikel 17 DSGVO gelöscht werden. Außerdem wird gefragt, wie groß die Gefährdung der Infrastruktur durch Hackerangriffe sei - und ob die äußere Abschaltung von flexiblen Stromerzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen etwa durch den Stromversorger, aber auch durch Sicherheitsbehörden des Bundes geregelt sei.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung will durch einen beschleunigten Rollout von Smart-Metern die Energiewende vorantreiben. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klima sieht in dem Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Energiesystem. Für den forcierten steigenden Anteil von erneuerbaren Energien bedarf es detaillierterer Verbrauchsdatenerfassung und -überwachung als bisher, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK). Dies soll die Netzplanung erleichtern, eine Netzoptimierung ermöglichen, die Vorhersage von Lastspitzen verbessern. Außerdem soll die Netzstabilität auch beim Einsatz von volatilen erneuerbaren Energien gesichert bleiben.

Gleichzeitig möchte die Bundesregierung den Energieverbrauch durch die Einführung von variablen Stromtarifen lenken. Sie folgt damit der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2006, die diesbezüglich fordert "[...] die Endenergieeffizienz zu steigern, die Energienachfrage zu steuern..." Die Datensicherheit für Letztverbraucher ist ein wichtiges Thema bei der Nutzung von Smart-Metern. Hierfür bietet die "Orientierungshilfe datenschutzgerechtes Smart Metering" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und Düsseldorfer Kreis eine erste Anleitung für eine erforderliche Rechtsverordnung.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 23.06.23


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