CDU/CSU will Aktenvernichtung verhindern


Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode: Aktenverluste aufgrund verzögerter Einsetzung verhindern Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre
Daten, Akten sowie sächliche Beweismittel sollen auch dann nicht vernichtet werden dürfen, wenn dies nach den gesetzlichen Fristen geboten wäre




Die CDU/CSU-Fraktion will mögliche Aktenverluste aufgrund der verzögerten Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und der Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz verhindern. In einem Antrag (20/7573) werden das Bundesministerium der Finanzen und alle anderen Stellen des Bundes und der Länder, die mit den Fragestellungen des Unionsantrages befasst waren oder sind, aufgefordert, sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht, nicht zu löschen oder zu vernichten.

Daten, Akten sowie sächliche Beweismittel sollen auch dann nicht vernichtet werden dürfen, wenn dies nach den gesetzlichen Fristen geboten wäre. Sie sollen so lange aufbewahrt werden müssen, bis es zur verfassungsgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des gestellten Antrags und gegebenenfalls zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses kommt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 27.09.23


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