Bonitätsbewertungen durch die Schufa


Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten
Auskunfteien werden in Deutschland von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt und kontrolliert



Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, welche Auswirkungen die Geschäftspraxis der marktdominierenden Schufa und anderer Auskunfteien auf in Armut lebende oder von Armut gefährdete Menschen hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18149) hervor. Auch lägen die Bundesregierung keine Informationen über die Gesamtzahl der gespeicherten Daten von in Deutschland lebenden Privatpersonen vor.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, dürfte eine Abfrage der Bonität von Verbrauchern bei Auskunfteien bei der Vergabe von Verbraucherdarlehensverträgen und beim Abschluss von Zahlungsdiensterahmenverträgen der üblichen Praxis entsprechen. Bei weiteren Verträgen könne dies ebenfalls möglich sein, insbesondere wenn es sich um Dauerschuldverhältnisse handele und der Gläubiger in Vorleistung trete.

Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zur Anzahl der in Deutschland lebenden Personen vor, denen im Jahr 2019 eine Mietwohnung unter Bezugnahme auf die vorliegenden Schufa-Scores verwehrt wurde. Es gebe auch keine gesetzliche Meldepflicht darüber, auf welcher Grundlage und zu welchen Konditionen ein Darlehensvertrag im Einzelfall zustande kommt oder abgelehnt wird.

Weiter heißt es in der Antwort, Auskunfteien würden in Deutschland von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt und kontrolliert. Bürger könnten sich grundsätzlich kostenfrei bei den Datenschutzaufsichtsbehörden beschweren, falls sie den Eindruck haben, dass durch eine Auskunftei Regeln des Datenschutzes verletzt wurden, zum Beispiel bei der Scorewertberechnung. Für die Bundesregierung sei nicht erkennbar, warum Schufa-Scores gegen Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen) verstoßen sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 18.08.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen