Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals


Der Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Hat die Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG "Clearstream Holding AG" mit ihren Tochtergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung Dienstleistungen erbracht, die zur Ausführung sogenannter Cum-ExGeschäfte notwendig waren?



Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wonach die Clearstream Banking AG neben der Wahrnehmung der üblichen Aufgaben im Bereich der Wertpapierverwahrung und Wertpapierabwicklung gesonderte Dienstleistungen zur Ausführung von Cum-Ex-Geschäften erbracht hat.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18148) mit. Die BaFin überwache als die für die Aufsicht über die Clearstream Banking AG zuständige nationale Behörde nicht einzelne Geschäfte, sondern die Einhaltung der an das Institut gestellten organisatorischen Anforderungen, wird weiter erläutert.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der sogenannte Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 2017 wurde er von Journalisten aufgedeckt. Seitdem beschäftigt die Aufarbeitung des Skandals Justiz, Politik und Banken. Die Vorwürfe, die in Bezug auf den Cum-Ex-Skandal erhoben werden, betreffen insbesondere auch deutsche Banken. Gegen einige dieser deutschen Banken laufen aktuell Prozesse, die sich mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Transaktionen beschäftigen.

In einem laufenden Strafgerichtsprozess vor dem Bonner Landgericht wurde von einem Angeklagten deutlich gemacht, dass die CumEx-Geschäfte einer "Industrie" glichen und viele Beteiligte hatten. Zur Abwicklung der Wertpapiertransaktionen, die für die Umsetzung von Cum-ExGeschäften notwendig sind, benötigen die Handelsparteien eine Abwicklungsstelle. Vor dem Bonner Landgericht stellte eben jener Angeklagte dar, dass Dienstleistungen dieser Art unter anderem von Clearstream durchgeführt worden seien. Auch andere Berichterstattung verbindet Clearstream mit der Abwicklung von Transaktionen, die Cum-Ex-Geschäfte möglich machten.

Die Clearstream Holding AG ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Börse AG mit Tochtergesellschaften weltweit. Die meisten der Cum-Ex-Transaktionen fanden zwischen 2005 und 2011 statt. Gerade zu Beginn dieses Zeitraums stieg auch die Zahl der inländischen Transaktionen, die Clearstream abwickelte: Von 2005 auf 2006 nahmen die inländischen Transaktionen ausweislich der Geschäftsberichte der Deutsche Börse AG von 33,9 auf 74,9 Millionen zu und stiegen im Jahr 2007 nochmals auf 89,2 Millionen Transaktionen.

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Cum-Ex-Skandal machte deutlich, dass das Bundesministerium der Finanzen mehrfach auf die Problematik der Cum-Ex-Verkäufe hingewiesen wurde (Bundestagsdrucksache 18/12700). Die Fraktion DIE LINKE. vermerkten im Bericht: "Das Bundesfinanzministerium hätte seit Jahren über Cum/ExGeschäfte und deren Auswirkungen informiert sein können, entsprechende Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen." (S. 381, ebd.). Auch in der darauf folgenden Berichterstattung wurde deutlich, dass die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium, sofern sie darüber informiert waren, die Verantwortung hatten, die Cum-Ex-Geschäfte zu verhindern.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 18.08.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen