Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werde "qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen" werde
Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie." Gleichwohl könne die Angleichung an europäisches Recht in Teilen "flüssiger und einfacher ablaufen", sagte der Verbandsvertreter, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Sachverständiger geladen war.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) thematisierte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Maume, Professor für Kapitalmarktrecht an der TU München, zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den derzeit für Schlagzeilen sorgenden Fall Wirecard sowie Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen.
Vor einem "Auslegungs-Ping-Pong" zwischen deutschen und europäischen Gerichten warnte Florian Möslein, Professor für Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Möslein mahnte gerechte Wettbewerbsbedingungen in Europa an.
Anne Riechert vom Verein Institut für Finanzdienstleistungen und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, erklärte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen" werde.
Das komplette Video der Anhörung, die Liste mit den (weiteren) Sachverständigen sowie die schriftlichen Stellungnahmen finden sich auf der Internetseite des Finanzausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470 . (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 19.06.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.