Bundesrat befasste sich mit Biopatentrichtlinie


Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie)
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk forderte: "Landwirte sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können"


(17.06.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sagte zu der Befassung des Bundesrates zur Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie): "Biotechnologische Erfindungen und darauf erteilte Patente sind in vielen Bereichen, gerade in der medizinischen Forschung von großer Bedeutung. Wir dürfen daher weder die Biotechnologie noch den Patentschutz, der diese erst finanzierbar macht, verteufeln. Ohne Biopatente gäbe es z.B. viele hochwirksame Medikamente oder manche Innovationen im Umweltschutz nicht. Aber wir müssen klare Grenzen ziehen. Mir geht es um unsere Landwirte. Sie sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können. Es geht um die wirtschaftliche Basis für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, genauso wie um die landwirtschaftliche Kultur in Bayern. Und nicht zuletzt auch um die Verbraucher."

Merk sagte weiter: "Wir müssen die Sorgen der Landwirte ernst nehmen! Auch im Interesse der Verbraucher darf der Zugriff auf genetische Ressourcen nicht durch Industriekonzerne monopolisiert werden. Die klassische Zuchtarbeit der Landwirte darf durch Patente nicht behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Soweit dazu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, müssen wir sie in die Wege leiten. Der bayerische Entschließungsantrag für den Bundesrat greift die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in Teilen der Öffentlichkeit auf. Er betont unsere Auffassung zur geltenden Rechtslage und verdeutlicht unsere Erwartungen an die Handhabung der Richtlinie im Sinne der Landwirte. Gleichzeitig formuliert er bereits jetzt klare Vorgaben für den Fall notwendiger Änderungen der Richtlinie."

Merk erklärte: "Die Biopatentrichtlinie schließt die Patentierbarkeit für "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" aus. Damit dürfen nach meinem Verständnis für traditionelle Züchtungsverfahren von Pflanzen und Tieren keine Patente erteilt werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt wie z. B. ein Gentest hinzukommt. Diese Auslegung der Richtlinie wird von zahlreichen Fachleuten geteilt. Der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts liegen hierzu zwei Vorlageentscheidungen vor. Ich bin zuversichtlich, dass der Ausgang dieser Verfahren im Sinne der Landwirtschaft Klarheit in die rechtliche Diskussion bringt."

Die Ministerin stellte klar: "Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Technologien müssen wir die Vorgaben für Patente im Bereich von Pflanzen und Tieren laufend kritisch unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls umgehend für eine Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen sorgen. Dabei sage ich ganz deutlich: Klassische Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, dürfen nicht unter Patentschutz gestellt werden - auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt. Und dies muss auch für die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen gelten."
(Bayerisches Justiz- und Verbraucherschutzministerin: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen