Banken werden auf Nachhaltigkeitsziele geprüft
Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBundesregierung verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance-Strategie
Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den Jahren 2021 bis 2023 168 Mitarbeiter in einem Stundenumfang von insgesamt 684 Stunden in Nachhaltigkeits-Themen geschult. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9086). E-Learning-Formate seien in den Zahlen nicht berücksichtigt.
Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt, soweit die Maßnahmen "dazu beitragen, das Ziel der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag zu erreichen, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu entwickeln", erklärt die Bundesregierung weiter. Sie verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance Strategie.
Im Rahmen des Nationalen Aufsichtsprogramms (NAP) seien in den Jahren 2024 bis 2026 Fokusprüfungen mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei ausgewählten Instituten mit hohem Risikopotenzial geplant. Für 2024 seien vier Banken für eine solche Prüfung identifiziert worden, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 08.03.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).