Banken werden auf Nachhaltigkeitsziele geprüft


Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBundesregierung verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance-Strategie

Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt

1. Juni 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den Jahren 2021 bis 2023 168 Mitarbeiter in einem Stundenumfang von insgesamt 684 Stunden in Nachhaltigkeits-Themen geschult. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9086). E-Learning-Formate seien in den Zahlen nicht berücksichtigt.

Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt, soweit die Maßnahmen "dazu beitragen, das Ziel der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag zu erreichen, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu entwickeln", erklärt die Bundesregierung weiter. Sie verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance Strategie.

Im Rahmen des Nationalen Aufsichtsprogramms (NAP) seien in den Jahren 2024 bis 2026 Fokusprüfungen mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei ausgewählten Instituten mit hohem Risikopotenzial geplant. Für 2024 seien vier Banken für eine solche Prüfung identifiziert worden, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 08.03.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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