Aufsicht kann Hinweisen nachgehen


Einflussnahme der Krankenkassen auf psychotherapeutische BehandlungenFachverbände berichten seit Jahren von der zunehmenden Einmischung von Krankenkassen in psychotherapeutische Behandlungen



Leistungserbringer und Versicherte können sich gegen eine möglicherweise unzulässige Einflussnahme der Krankenkassen auf psychotherapeutische Behandlungen wehren. Die Aufsichtsbehörden hätten die Aufgabe, solchen Hinweisen nachzugehen und rechtswidrige Einflussnahmen zu unterbinden, heißt es in der Antwort (19/21503) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21206) der FDP-Fraktion.

Gesetzlich versicherte Patienten könnten zudem die Inanspruchnahme individueller Beratung und Hilfe durch die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit durch Widerruf ihrer Einwilligung beenden. Die Ablehnung einer Beratung habe keine leistungsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere keine Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 10. März 2020 veröffentlichte der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) die Ergebnisse einer Untersuchung, welche 100 Fälle dokumentiert und auswertet, bei denen Krankenkassen versucht haben, Einfluss auf die psychotherapeutische Behandlung zu nehmen. Aus der Auswertung geht hervor, dass Krankenkassen versuchten, ihre Versicherten zu beeinflussen und mit der Aufhebung von Krankschreibungen drohten, falls gewisse Anweisungen nicht befolgt werden.

Laut bvvp drängen Krankenkassenmitarbeiter Patienten zur Beantragung von Reha-Maßnahmen (auch entgegen Empfehlung der behandelnden Psychotherapeuten), Nutzung anderer Behandlungsangebote als Richtlinienpsychotherapie, zu Facharztbesuchen, stationären oder tagesklinischen Aufenthalten und Rentenantragsstellung. Auch andere Fachverbände berichten seit Jahren von der zunehmenden Einmischung von Krankenkassen in psychotherapeutische Behandlungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 27.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen