Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität


Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Bekämpfungsschwerpunkt derzeit auf der organisierten Rauschgiftkriminalität einschließlich der Begleitdelikte wie Waffen- und Gewaltkriminalität sowie Geldwäsche



Derzeitige Schwerpunkte in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) sowie künftige OK-Bedrohungspotenziale sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3333) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2978). Danach liegt ein wesentlicher Bekämpfungsschwerpunkt derzeit auf der organisierten Rauschgiftkriminalität einschließlich der Begleitdelikte wie Waffen- und Gewaltkriminalität sowie Geldwäsche.

Im Fokus stehen der Antwort zufolge des Weiteren die italienische OK, die Clankriminalität, die sogenannten Balkankartelle "sowie andere relevante Formen deliktsübergreifender OK, die häufig als deliktischen Schwerpunkt Rauschgifthandelsdelikte aufweisen".

Nach kriminalfachlicher Bewertung verfügten diese Phänomenbereiche beziehungsweise Gruppierungen über das derzeit höchste Bedrohungspotenzial für Staat und Gesellschaft, schreibt die Bundesregierung weiter. Als die wichtigsten Bedrohungspotenziale für die kommenden Jahre nennt sie in der Antwort "das zunehmende Gewaltpotenzial im Bereich OK, welches sich unter anderem durch Bewaffnung (Schusswaffen) ausdrückt, die Reinvestition krimineller Gewinne in legale Geschäftszweige mit der Gefahr der Unterwanderung wirtschaftlicher Strukturen sowie der Versuch der Einflussnahme auf Polizei, Behörden und Wirtschaft durch Nutzung von Insidern oder Korrumpierung".

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt ein drängendes Problem dar. Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2020 des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die Anzahl der OK-Gruppierungen im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen. Die Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel/-schmuggel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben und Eigentumskriminalität umfassen dabei mehr als zwei Drittel aller im Jahr 2020 geführten OK-Verfahren. Die kriminell erwirtschafteten Erträge in Höhe von rund 1 Mrd. Euro zeigen die enormen Gewinnmöglichkeiten und zugleich den wesentlichen Anreiz der OK-Gruppierungen für ihre Taten auf. Laut Bundeslagebild erfordert die hohe Anzahl der OK-Verfahren mit Bezügen ins Ausland eine enge Kooperation mit den ausländischen Polizeibehörden weltweit. Daher ist bei der transnationalen Bekämpfung der OK eine noch engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, z. B. durch Einbindung der weltweit eingesetzten Verbindungsbeamten und Verbindungsbeamtinnen des BKA, mit Europol und Interpol sowie auf Grundlage von geeigneten bi- und multilateralen Vereinbarungen, erforderlich. Zur Bekämpfung der OK ist es unerlässlich, alle wichtigen Daten zu erheben.
Im jüngsten Europol-Bericht zur Lage der OK in der EU fehlen allerdings Daten zu den in der EU aktiven OK-Gruppierungen. Im Jahr 2017 wurde deren Zahl noch mit 5.000 angegeben, im Jahr 2013 waren es 3.600.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 14.11.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen