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Transparenzgesetz für Hamburg


Hamburg belegt in Sachen transparente Verwaltung auch einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer
Kernstück des Transparenzgesetzes ist das öffentliche Informationsregister, in das die Verwaltung zukünftig eine Vielzahl von Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften einstellt


(19.06.12) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt den Entwurf für ein Hamburger Transparenzgesetz, auf den sich die Bürgerschaftsfraktionen der SPD, CDU, GAL, FDP und Die Linke gemeinsam mit der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" geeinigt haben.

"Das neue Transparenzgesetz schafft nicht nur die Voraussetzungen für einen bürgerfreundlichen Informationszugang, Hamburg belegt damit in Sachen transparente Verwaltung auch einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer. Entscheidend kommt es nun künftig darauf an, das Gesetz mit Leben zu füllen und es in der Verwaltungspraxis auch wirksam umzusetzen", sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Kernstück des Entwurfs ist das öffentliche Informationsregister, in das die Verwaltung zukünftig eine Vielzahl von Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften einstellt. Das Gesetz gibt konkret vor, welche Daten im Informationsregister zu veröffentlichen sind. In Zukunft können dann Bürgerinnen und Bürger ohne individuellen Antrag dort Einsicht nehmen und sich über das Verwaltungshandeln informieren.

Auch die Grundlagen, die zu den Entscheidungen geführt haben, erfahren Bürgerinnen und Bürger so aus erster Hand. Für Interessierte ohne Internetzugang soll ein Zugang über öffentliche Terminals, zum Beispiel in den Bücherhallen, ermöglicht werden. Das Informationsregister bietet nicht zuletzt auch der Presse ganz neue Recherchemöglichkeiten. Weiter wird durch das Transparenzgesetz der antragsgebundene Informationszugang, der bisher durch das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz geregelt war, noch einmal ausgeweitet, indem die Ablehnungsgründe reduziert werden.

Allerdings kann der Zugang zu Informationen nicht völlig uneingeschränkt gewährt werden. Wo persönliche Daten des Einzelnen und damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffen sind, muss eine Grenze gezogen werden. "Der Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben. Uns fällt als Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde die wichtige Aufgabe zu, bei der Umsetzung sowohl die Belange der Transparenz als auch des Datenschutzes miteinander auszugleichen. Hierfür werden wir sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den auskunftspflichtigen Stellen beratend und rechtswahrend zur Verfügung stehen", sagte Caspar weiter. (HmbBfDI: ra)


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