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Einsatz der automatischen Gesichtserkennung


Gesichtserkennungsfunktion von Facebook: Verfahren gegen Facebook vorläufig ausgesetzt
Seit Juni 2011 steht die Hamburger Datenschutzaufsicht mit der Facebook Inc. in Verhandlungen über die Zulässigkeit der Gesichtserkennung

(15.06.12) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat das derzeit laufende Verfahren gegen die Gesichtserkennungsfunktion von Facebook unterbrochen. Facebook hat gegenüber dem HmbBfDI erklärt, dass es mit dem irischen Datenschutzbeauftragten über die Änderung des Einsatzes der automatischen Gesichtserkennung in Verhandlungen eingetreten ist. Der unmittelbar bevorstehende Erlass einer Anordnungsverfügung gegen Facebook wurde daher ausgesetzt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte wird die Ergebnisse der Gespräche zunächst abwarten und auf deren Grundlage über den Fortgang des eigenen Verfahrens entscheiden.

Ziel des Anordnungsverfahrens ist die Erfüllung der folgenden datenschutzrechtlichen Anforderungen durch Facebook:

1. Es wird sichergestellt,
dass eine Auswertung digitaler Fotos zum Zwecke der Gesichtserkennung nur auf der Grundlage einer freiwilligen, informierten und bewussten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt.

2. Nutzerinnen und Nutzer werden vor der Erteilung der Einwilligung über die Funktionsweise der Erstellung der biometrischen Erkennungsmuster und deren Risiken für die Privatsphäre in einfacher und verständlicher Weise umfassend informiert.

3. Die ohne Einwilligung erstellten biometrischen Erkennungsmuster werden gelöscht.

4. Zum Nachweis der Umsetzung der genannten Maßnahmen muss Facebook eine ausführliche Verfahrensdokumentation erstellen.

Seit Juni 2011 steht die Hamburger Datenschutzaufsicht mit der Facebook Inc. in Verhandlungen über die Zulässigkeit der Gesichtserkennung. Da eine einvernehmliche Lösung bislang nicht zu erzielen war, leitete der HmbBfDI Ende letzten Jahres ein formales Verwaltungsverfahren ein. Ziel ist es, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Anordnungsverfügung durchzusetzen.

Dazu sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Ich werte den uns gegenüber geäußerten Willen von Facebook, die europäischen Vorgaben bei der Nutzung biometrischer Daten umsetzen zu wollen, als positives Signal. Für die Entscheidung des Fortgangs unseres Verfahrens ist von maßgeblicher Bedeutung, ob Facebook seinen Nutzerinnen und Nutzern mehr Einflussnahme auf die Art des Umgangs mit deren Daten gewährt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir das nunmehr angehaltene Verfahren unverzüglich mit dem Erlass der Anordnung fortsetzen." (HmbBfDI: ra)


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