Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Rechtsstellung der Verbraucher im Datenschutz


Die zivilrechtliche Durchsetzung des Datenschutzrechts stärkt den Verbraucherschutz
Ausdrücklich begrüßt der Datenschutzbeauftragte Hamburgs den Vorschlag eines allgemeinen Koppelungsverbots zwischen der Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und der Nutzung von Internetdiensten

(08.06.15) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die Bedeutung der Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Verbraucher durch Unterstützung und Ausbau des zivilrechtlichen Instruments von Verbandsklagerechten auf dem Gebiet des Datenschutzes unterstrichen. Anlass ist die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags.

"Die Diskussion um die Verbesserung der Rechtsstellung der Verbraucher im Datenschutz ist überfällig. Sie wird am Ende dazu beitragen, die Rechte von Verbrauchern und Nutzern angesichts der vielfältigen Herausforderungen der technischen Moderne zu stärken. Letztendlich sind Datenschutz und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund des Einsatzes neuer Technologien und einer massiven Kapitalisierung personenbezogener Daten zwei Seiten einer Medaille. Daher ergänzen sich zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Verfahren für den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Gesellschaft", so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Damit eine weitergehende Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsschutzverfahren erreicht werden kann, hat sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte dafür ausgesprochen, die Datenschutzaufsichtsbehörden bereits vor der Erhebung von Verbandsklagen anzuhören. So könnte deren Fach- und Sachkompetenz zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in das Verfahren eingebracht werden. Der zeitnahe Austausch zwischen den Datenschutz- und Verbraucherschutzstellen wird wesentlich dazu beitragen, das von Kritikern des Gesetzentwurfs befürchtete Auseinanderfallen des materiellen Rechts auf den unterschiedlichen Verfahrenswegen zu verhindern.

Ausdrücklich begrüßt der Datenschutzbeauftragte Hamburgs außerdem den Vorschlag eines allgemeinen Koppelungsverbots zwischen der Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und der Nutzung von Internetdiensten. Diesen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht.

"In der Praxis erweist sich, dass gerade große Internetdienstleister die Einwilligung der Verbraucher häufig durch den Einsatz ihrer geballten Marktmacht mehr oder weniger diktieren. Viele Unternehmen, deren unterschiedliche Produkte aufeinander aufbauen und miteinander verknüpft sind, bieten eine Alles-oder-Nichts-Lösung an: Die Betroffenen müssen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu den von den Unternehmen formulierten Bedingungen akzeptieren, wollen sie nicht von einer Nutzung der angebotenen Dienste ausgeschlossen werden. Bisher gilt ein Koppelungsverbot nur, soweit den Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen gegen ihre Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist. Durch eine Verbreiterung des Koppelungsverbots wäre es den Verbrauchern möglich, wirklich souverän über ihre Daten zu verfügen. Nur so kann eine intelligente, von den Nutzern selbst gesteuerte Inanspruchnahme der Dienste – ggfs. auch durch den zielgerichteten Einsatz ihrer Daten – erreicht werden", kommentiert Caspar abschließend. (HmbBfDI: ra)

HmbBfDI: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen