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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung


BfDI fordert Einhaltung der Grundrechte bei Chatkontrolle
BfDI: "Die Durchleuchtung sämtlicher privater Nachrichteninhalte ist keine Option"



Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber: "Die Durchleuchtung sämtlicher privater Nachrichteninhalte ist keine Option. Der Verordnungsentwurf der Kommission in seiner ursprünglichen Form darf daher nicht realisiert werden. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments geben dafür die Richtung vor, denn sie sehen eine gezieltere Aufdeckung von sexuellem Online-Kindesmissbrauch vor."

Gleichzeitig teilt der BfDI die von seinen europäischen Kolleginnen und Kollegen geäußerte Kritik an der vom EP formulierten Ausgestaltung von sogenannten Aufdeckungsanordnungen: "Ich hoffe, dass die EU-Gesetzgeber sich in den Trilog-Verhandlungen darauf einigen können, dass Aufdeckungsanordnungen nur als letztes Mittel und gezielt gegenüber konkret verdächtigen Personen oder Personengruppen eingesetzt werden. Alles andere ist der Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung."

Das EP hatte in seinem Bericht viele Kritikpunkte der Gemeinsamen Stellungnahme von EDSA und EDPS vom Juli 2022 aufgegriffen. Es hatte jedoch offen gelassen, ob ein Auslesen der privaten Kommunikation auch über die konkret verdächtigen Personen hinausgehen könnte. Mit dem Vorschlag des EP soll außerdem das Scannen nach bisher unbekanntem kinderpornographischen Material möglich bleiben, obwohl die dazu genutzten Technologien noch immer hohe Fehlerquoten aufweisen. (BfDI: ra)

eingetragen: 26.02.24
Newsletterlauf: 23.05.24


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