Alles zum Thema "Steuer-ID"
Datenschutz in der Finanzverwaltung - Chancen und Risiken der Steuer-ID
Der Bürger als elfstellige Nummer: Die Steuer-ID wird bereits mit der Geburt vergeben und bleibt lebenslang gültig
(30.03.10) - Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland hat seit 2008 eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erhalten. Die Steuer-ID setzt sich aus elf, nach dem Zufallsprinzip gebildeten Ziffern zusammen, die "nichtsprechend"
sind. Die Steuer-ID wird bereits mit der Geburt vergeben und bleibt lebenslang gültig. Jede Steuer-ID darf nur einmal vergeben werden.
Sie findet im Geschäftsverkehr mit der Finanzverwaltung, aber auch mit weiteren Behörden und privaten Stellen zunehmend Verwendung.
Das nachfolgende Informationsblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beantwortet einzelne, in diesem Zusammenhang bestehende datenschutzrechtliche Fragen. (BfDI: ra)
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Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
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BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.