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Datenschutz und SWIFT-Abkommen


SWIFT-Abkommen: So sieht der bayerische Entschließungsantrag aus
Joachim Herrmann: "Ausreichender Daten- und Rechtsschutz muss bei SWIFT-Abkommen gewährleistet sein – Bundesregierung darf sich von Washington und Brüssel nicht über den Tisch ziehen lassen"


(29.03.10) - "Ein neues Abkommen zur Übermittlung von Bankdaten an die USA muss unbedingt bestimmte Mindestanforderungen des Daten- und Rechtsschutzes sicherstellen. Richtschnur müssen hier die vom Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung formulierten Anforderungen sein", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann zum Entwurf der EU-Kommission für ein neues Verhandlungsmandat zum SWIFT-Abkommen.

Bayern hat hierzu eine Bundesratsentschließung eingebracht, die einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Erfordernis effektiver Terrorismusbekämpfung und gebotenem Daten- und Rechtsschutz gewährleisten sollen.

Joachim Herrmann:
"Eine Datenübermittlung darf nur in Frage kommen, wenn die amerikanischen Sicherheitsbehörden konkrete Bedrohungs- oder Verdachtsgründe für einen terroristischen Hintergrund haben. Wir dürfen den Datenschutz nicht dem beliebigen Zugriff aus dem Ausland preisgeben. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf bleibt immer noch weit hinter den Erfordernissen des Daten- und Rechtsschutzes zurück. Das gilt etwa für die viel zu lange Löschfrist von fünf Jahren. Bundesrat und Bundestag müssen jetzt umgehend in die Debatte eingebunden werden. Die Bundesregierung darf sich von Washington und Brüssel nicht wieder über den Tisch ziehen lassen."

Nach der Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch das Europäische Parlament am 11. Februar 2010 hat die Kommission nun ein neues Verhandlungsmandat vorgelegt. Der bayerische Entwurf einer Bundesratsentschließung enthält hierzu insgesamt elf Forderungen.

Der Innenminister sagte weiter: "So wichtig ein Abgleich der internationalen Banktransaktionsdaten bei der Bekämpfung des Terrorismus auch ist: Ein Mindestmaß an Daten- und Rechtsschutz muss selbstverständlich gewährleistet sein. Dazu brauchen wir auch eine Kontrolle der Datenübermittlung durch europäische, in ihrer Entscheidung unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden. Zudem müssen wir ein künftiges SWIFT-Abkommen befristen, um es zeitnah einer erneuten politischen Bewertung zu unterziehen."

Schließlich sollte auch überprüft werden, ob nicht zu dem ausgehandelten Abkommen ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs zur Frage seiner Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeholt werden kann.

Die Forderungen im bayerischen Erschließungsantrag lauten im Einzelnen:

• Strikte Begrenzung des SWIFT-Abkommens aus Zwecke der Terrorismusbekämpfung;

• enge Voraussetzungen für die Ermittlung von Bankdaten und Gewährleistung der Überprüfung durch unabhängige Stellen und Gerichte;

• Begrenzung der Auswertung übermittelter Daten auf konkrete Verdachtsfälle terroristischer Handlungen;

• Beschränkung der Weitergabe von Ermittlungserkenntnissen durch die USA an Drittstaaten auf konkrete Ermittlungsergebnisse im Bereich der Terrorismusbekämpfung, also strikter Ausschluss einer Weitergabe von Bankdaten;

• Begrenzung des Anwendungsbereichs des SWIFT-Abkommens auf internationale Banktransaktionsdaten;

• Verpflichtung zur fortlaufenden Anpassung des Abkommens an die technische Entwicklung und Ergänzung um umfassende Protokollierungs- und Dokumentationspflichten;

• Sicherstellung einer Kontrolle der Datenübermittlung und der Abfrageverfahren durch europäische, in ihrer Entscheidung unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden;

• Entwicklung von Verfahren zur Benachrichtigung Betroffener über die Datenübermittlung und die Auswertung von Banktransaktionsdaten durch die USA;

• Beweiserleichterungen für die Durchsetzung von Schutzrechten und erleichterte Voraussetzungen zur Durchsetzung materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche;

• Erweiterung der im SWIFT-Abkommen vorgesehenen Evaluation um die Frage, welche Ermittlungserfolge bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus erzielt werden konnten. Nur so kann die Erforderlichkeit der Übermittlung und Auswertung von Bankdaten transparent bewertet werden;

• Befristung des SWIFT-Abkommens, die zeitnah eine erneute politische Bewertung der Erforderlichkeit des Abkommens ermöglicht.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung gebeten werden, gemeinsam mit den europäischen Banken Alternativen zu dem SWIFT-Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu entwickeln.

Herrmann erklärte abschließend: "Nicht nur aus Gründen des Datenschutzes sollte Europa bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auch über eigenständige Instrumente verfügen, um die Finanzierungsstrukturen des Terrorismus aufzudecken."
(Bayerisches Innenministerium: ra)

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