Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht angemahnt
Peter Schaar kommentiert Bericht der EU-Grundrechte-Agentur: Für besseren Datenschutz bei Polizei und Justiz in Europa
Die Europäische Grundrechte-Agentur kritisiert, dass die Datenschutzbehörden auch in Deutschland nur eingeschränkte Einwirkungs- und Sanktionsmöglichkeiten haben
(17.05.10) - In ihrem Bericht bezeichnet die Europäische Grundrechte-Agentur den Datenschutz im Bereich der Zusammenarbeit von Polizeien und Strafverfolgungsbehörden in Europa als unzureichend.
Dazu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar:
"Entsprechend der Verankerung des Datenschutzes in der Grundrechte-Charta der EU sowie dessen Hervorhebung im Lissabonner Vertrag müssen diese Defizite auch im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden beseitigt werden.
Während die Sicherheitsbehörden immer mehr persönliche Daten grenzüberschreitend austauschen, ist das dabei einzuhaltende Datenschutzniveau immer noch unzureichend. Insbesondere lassen die bisherigen europäischen Regelungen die Datenverarbeitung auf nationaler Ebene unberührt und sehen keine gleichen Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Sicherheitsbehörden vor.
Die Europäische Grundrechte-Agentur kritisiert, dass die Datenschutzbehörden in einer Reihe von Mitgliedstaaten - auch in Deutschland - nur eingeschränkte Einwirkungs- und Sanktionsmöglichkeiten haben und die von der EU-Datenschutzrichtlinie verlangte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht nicht in ausreichender Weise gegeben ist.
Die Europäische Grundrechte-Agentur ist nach dem Europäischen Gerichtshof die zweite europäische Institution, die innerhalb kurzer Zeit eine stärkere Stellung der Datenschutzbehörden anmahnt und deren unzureichende Unabhängigkeit bemängelt. Bund und Länder sind daher dringend aufgefordert, unverzüglich die notwendigen gesetzgeberischen Schritte für eine wirklich unabhängige Datenschutzkontrolle in Deutschland einzuleiten."
Den Datenschutzbericht der Europäischen Grundrechte-Agentur (FRA) können Sie einsehen unter http://www.fra.europa.eu
(BfDI: ra)
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