Zu beachtende Prüfungsgrundsätze


Die Prüfung von Systemen durch Wirtschaftsprüfer und die Interne Revision
Prüfungsaufträge beziehen sich in der Regel auf eine Beschreibung des Systems, des Konzepts oder auf die Dokumentation durchgeführter Verfahren und Maßnahmen beziehen: Insoweit ist eine Verschriftlichung erforderlich



Von Prof. Dr. Christopher Almeling

In Unternehmen und anderen Organisationen eingerichtete Systeme werden aus unterschiedlichen Anlässen sowohl durch Wirtschaftsprüfer als auch durch die Interne Revision geprüft. Von internationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revisoren wurden Grundsätze für die Erbringung von Prüfungsleistungen und für andere Auftragsarten entwickelt. Der vorliegende Beitrag stellt die internationalen Prüfungsgrundsätze, die von Wirtschaftsprüfern zu beachten sind, vor, vergleicht diese mit den für Interne Revisoren einschlägigen Rahmengrundsätzen und ordnet spezifische Standards für die Prüfung von Systemen in diese Systematik ein. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Rahmengrundsätze und Standards zur Durchführung von Prüfungen (assurance) dieselben Zielsetzungen verfolgen. Sie unterscheiden sich im Detailgrad und in der Betonung einzelner Elemente.

Sowohl die Interne Revision als auch Wirtschaftsprüfer in Deutschland prüfen von Unternehmen oder anderen Organisationen eingerichtete Systeme. Wirtschaftsprüfer tun dies aufgrund gesetzlicher oder anderer Verpflichtungen (z. B. Prüfung des Risikofrüherkennungssystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften gemäß § 91 Abs. 2 AktG oder Prüfung des Internen Kontrollsystem im Rahmen von Abschlussprüfungen nach deutschen oder internationalen Prüfungsgrundsätzen) oder aufgrund freiwilliger Beauftragung durch das Unternehmen, den Aufsichtsrat oder andere Parteien.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2016, Seite 60 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

eingetragen: 24.04.16
Home & Newsletterlauf: 17.05.16


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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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