Entwicklung einer angemessenen Risikokultur


Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) - Auswirkungen auf die Interne Revision
Die MaGo schaffen für die Versicherungsunternehmen Verbindlichkeit hinsichtlich der Erwartungshaltung der BaFin und bilden eine Grundlage für deren Prüfungshandlungen



Prof. Dr. Niels O. Angermüller, Sven Wolff

Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzt verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Für Interne Revisionen in Versicherungsunternehmen ergibt sich mit den MaGo eine neue, zentrale Grundlage ihrer Tätigkeiten. In den MaGo ist dabei zum einen die Rolle der Internen Revision als eine von vier Schlüsselfunktionen geregelt. Zum anderen sind die MaGo die neue Grundlage für Prüfungshandlungen im Kontext der Geschäftsorganisation und des Risikomanagementsystems.

Das MaGo-Rundschreiben gilt seit 01. Februar 2017 und ersetzt nach über einem Jahr die zum 31. Dezember 2015 aufgehobenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (MaRisk VA). Inhaltlich legen die Vorgaben für die BaFin die oben genannten Regelungen verbindlich aus, sodass die darin enthaltenen Auslegungen für die Versicherungsunternehmen zu beachten sein werden. Im Rahmen der Übergangsphase zu Solvency II in 2014/2015 veröffentlichte die BaFin diverse Auslegungshinweise unter anderem auch zu Governance-Themen, die mit Inkrafttreten des VAG 2016 zu sogenannten Auslegungsentscheidungen wurden. Mit der finalen Veröffentlichung der MaGo werden diese Governance-bezogenen Auslegungsentscheidungen nun aufgehoben, sodass an deren Stelle die MaGo treten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2017, Seite 176 bis 187) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

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  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

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