Digitalisierung und ihre Auswirkungen
IT-Revision und Digitalisierung: Bewährtes mit Neuem verbinden
Die global sehr unterschiedlichen Auffassungen vom Datenschutz führen zu Ungleichgewichten bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen und können Fragen nach der Wettbewerbsfähigkeit aufwerfen
Prof. Dr. Matthias Knoll
Als das DIIR im November 1958 gegründet wurde, erschien zeitgleich im Harvard Business Review unter der Rubrik Change Management der Beitrag "Management in the 1980‘s" von Harold J. Leavitt und Thomas L. Whisler zu den Veränderungen durch eine neue Technologie, so neu, dass weder die Folgen ihrer Nutzung absehbar waren, noch, dass es für sie bereits einen etablierten Namen gab. Die Autoren entschieden sich für den Begriff Informationstechnologie ("We shall call it information technology").
Geht man – abgeleitet von den Definitionen von IIA und DIIR3 – davon aus, dass die IT-Revision unabhängige, objektive und risikoorientierte Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung/Konzeption von IT-Systemen, ihre Beschaffung und Implementierung sowie ihren Betrieb und das gesamte IT-Management erbringt, sind alle Leistungen der IT-Revision konsequent darauf ausgerichtet, Geschäftsprozesse zu verbessern und dadurch Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen. Entsprechend nimmt die IT-Revision seit nunmehr 60 Jahren, sowohl in (gesetzlich) verpflichtenden Prüfungen als auch in vielfältigen Assurance-Aktivitäten, einen sehr hohen Stellenwert ein.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2018, Seite 306 bis 308) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.