Internen Revision und Betriebsratsarbeit


Erfolgreiche Durchführung von Prüfungen des Betriebsratsaufwands
Rechtssicherheit schaffen, Risiken reduzieren und Reputationsschäden vorbeugen



DIIR-Arbeitskreis "Revision Personalmanagement und interne Dienstleistungen" unter Federführung von Lutz Rackuhr und Helge Strüver

Die in den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision vom IIA und den angeschlossenen nationalen Berufsverbänden erarbeitete Definition der Internen Revision spannt ein weites Feld für die Aufgaben einer Internen Revision. Für fast alle Funktionen und Prozesse eines Unternehmens besteht Einigkeit bei den für die Interne Revision Verantwortlichen darüber, dass diese Bestandteil des Audit Universe und damit risikoorientiert und regelmäßig zu prüfen sind. Demgegenüber gibt es ein differenziertes Bild über die Möglichkeiten, Restriktionen und Notwendigkeiten, den Betriebsrat und den Betriebsratsaufwand als sinnvolles und notwendiges Prüfungsobjekt zu betrachten.

Basierend auf den Prüfungserfahrungen aus dem DIIR-Arbeitskreis "Revision Personalmanagement und interne Dienstleistungen" zeigt dieser Artikel auf, wie Prüfungen des Betriebsratsaufwands erfolgreich durchgeführt werden können. Durch die Referenzierung auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stellt der Artikel auf die rechtliche Situation in Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ab.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor von Revisionen zum Thema Betriebsratsaufwand besteht darin, dass alle am Prozess Beteiligten bereits im Vorfeld
informiert, eingebunden und mitgenommen werden. Hierbei reicht der Hinweis nicht aus, dass es keine revisionsfreien Räume im Unternehmen gibt. Vielmehr sollten die möglichen Risiken hinsichtlich des im BetrVG festgeschriebenen Verbots der Begünstigung oder Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit herausgestellt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2017, Seite 196 bis 200) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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