RPA ein Prüfobjekt für die Revision
Robotic Process Automation als Prüfobjekt: Chancen und Herausforderungen
Die Interne Revision sollte die Risiken des RPA-Einsatzes im Rahmen der risikoorientierten Prüfungsplanung bewerten und bei Relevanz die Prüfung von RPA in die Planung aufnehmen
Prof. Dr. Marc Eulerich, Roxana Meschke, Jan Grüne
Durch die technologische Entwicklung ist die Automatisierung von einzelnen Prozessschritten oder ganzen Prozessen eine mittlerweile gängige Möglichkeit zur Effizienz- und Effektivitätsverbesserung in Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist Robotic Process Automation (RPA) häufig das Mittel der Wahl. Auch wenn die Vorteile aus Unternehmens sicht vielfältig sind, ist aus Kontroll- und Überwachungssicht zu hinterfragen, welche Besonderheiten RPA als Prüfobjekt mit sich bringt. Der vorliegende Beitrag widmet sich daher der Frage, wie RPA aus Sicht der Revision – beziehungsweise eines Prüfers – bestmöglich zu prüfen ist und welche Chancen und Risiken hieraus entstehen.
In den vergangenen Jahren hat die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen die Unternehmenswelt dramatisch verändert. Hierbei ist insbesondere die Frage aufgekommen, inwieweit einzelne, repetitive Prozessschritte nicht mehr von Menschen, sondern durch automatisierte Prozesse beziehungsweise von "Robotern" (Bots) umgesetzt werden können. Aus diesem Grund sind Themen wie Robotic Process Automation (RPA), maschinelles Lernen bis hin zu künstlicher Intelligenz (KI) Schlagworte der aktuellen Diskussion in Unternehmen geworden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2019, Seite 257 bis 264) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.