Das Unternehmensstrafrecht kommt
Auswirkungen für die Interne Revision?! Die Reformierung beziehungsweise Einführung
eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland ist nur noch eine Frage der Zeit
Prüfungen von CMS gewinnen weiter an Bedeutung
Von Marc Deffland, Rebecca Schönheit ,Joscha Matthias Deckena und Tim Hochmuth
Die Möglichkeit der Strafbarkeit von Unternehmen wird in der Literatur und Wissenschaft bisher überwiegend verneint. Aktuell werden diese Stimmen von der Politik überholt. Der Koalitionsvertrag gibt einen Hinweis darauf, dass es eine Verschärfung des Unternehmensstrafrechts geben wird. Erste Entwürfe hierzu werden bereits intensiv diskutiert, das Justizministerium will einen Gesetzesentwurf hierzu zeitnah vorlegen. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand des Unternehmensstrafrechts in Deutschland und zeigt Implikationen für die Interne Revision auf.
Bei der Frage nach Strafen und Strafbarkeit richtet sich der Blick sofort auf natürliche Personen, da nach dem deutschen Strafgesetz juristische Personen, also auch Unternehmen, nicht im klassischen Sinne schuldig und damit Adressat der Strafnormen des StGB sein können. Gegen Unternehmen selbst kann damit allenfalls nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) eine Geldbuße beziehungsweise können sonstige Sanktionsmöglichkeiten verhängt werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2019, Seite 200 bis 204) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.