Das Unternehmensstrafrecht kommt


Auswirkungen für die Interne Revision?! Die Reformierung beziehungsweise Einführung
eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland ist nur noch eine Frage der Zeit
Prüfungen von CMS gewinnen weiter an Bedeutung



Von Marc Deffland, Rebecca Schönheit ,Joscha Matthias Deckena und Tim Hochmuth

Die Möglichkeit der Strafbarkeit von Unternehmen wird in der Literatur und Wissenschaft bisher überwiegend verneint. Aktuell werden diese Stimmen von der Politik überholt. Der Koalitionsvertrag gibt einen Hinweis darauf, dass es eine Verschärfung des Unternehmensstrafrechts geben wird. Erste Entwürfe hierzu werden bereits intensiv diskutiert, das Justizministerium will einen Gesetzesentwurf hierzu zeitnah vorlegen. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand des Unternehmensstrafrechts in Deutschland und zeigt Implikationen für die Interne Revision auf.

Bei der Frage nach Strafen und Strafbarkeit richtet sich der Blick sofort auf natürliche Personen, da nach dem deutschen Strafgesetz juristische Personen, also auch Unternehmen, nicht im klassischen Sinne schuldig und damit Adressat der Strafnormen des StGB sein können. Gegen Unternehmen selbst kann damit allenfalls nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) eine Geldbuße beziehungsweise können sonstige Sanktionsmöglichkeiten verhängt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2019, Seite 200 bis 204) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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