Wesentliche Aspekte: MaGo für kleine Versicherer


Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen (MaGo für kleine VU) und ihre Bedeutung für Interne Revisionen
Wichtige Unterschiede zwischen den MaGo für kleine Versicherer und den MaGo für Solvency-II-Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Internen Revision



Prof. Dr. Niels, Olaf Angermüller, Prof. Dr. Christof Wiechers

Dieser Beitrag gibt im Folgenden einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der MaGo für kleine Versicherer und geht auf Auswirkungen auf die Interne Revision ein. Es werden Aspekte des Risikomanagementsystems, Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Aspekte des Internen Kontrollsystems sowie Ausgliederungen betrachtet. Danach werden wesentliche Unterschiede zu den MaGo für große Versicherer sowie Herausforderungen an die Interne Revision behandelt. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeit der Internen Revision eingegangen. Im vierten Abschnitt werden die Ausführungen zusammengefasst.

Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzte verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Die MaGo gelten nicht für kleine Versicherer nach § 211 VAG.

Diese Lücke wurde nun durch die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG (MaGo für kleine VU) geschlossen. Diese traten am 1. April 2020 in Kraft. In der Regelung wird explizit auf § 23 Abs. 3 VAG Bezug genommen. Dort wird gefordert, schriftliche Leitlinien zu erstellen. Gemäß § 212 Abs. 3 VAG müssen die Leitlinien kleiner Versicherer keine Leitlinien für die Interne Revision enthalten. Mit Blick auf die Qualität des in den MaGo für kleine Versicherer geforderten internen Überprüfungsprozesses und auch losgelöst von rein aufsichtsrechtlichen Aspekten sind Revisionsaktivitäten jedoch dringend zu empfehlen und werden auch praktisch umgesetzt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 4 bis 9) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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