Versicherung verursacht Risikosteuerung
Industrieversicherung durchleuchtet: Das Chamäleon der Risikobewältigung auf dem Prüfstand
Industrieversicherung: Erstklassige, jedoch nicht alleinige Maßnahme im Risikomanagementwerkzeugkasten
Benedikt Hintze
Ist das versichert? Eine freimütig gestellte Kernfrage, nachdem sich ein Schaden im Unternehmen ereignet hat. Berechtigt, denn als Schlüsselmaßnahme der Risikobewältigung gilt nun einmal die Industrieversicherung. Gleich einer formbaren Masse schmiegt sie sich passgenau an das unternehmenseigene Risikoprofil. Vor allem bietet die Industrieversicherung signifikante Versicherungssummen zu bezahlbaren Prämien. Ein wirtschaftlicher Vorteil, der jedoch an Voraussetzungen geknüpft ist. So kristallisiert sich erst im Schadensfall heraus, ob der Versicherer adäquat entschädigt.
Ein prädestiniertes Spielfeld also für die Interne Revision, die die Industrieversicherung auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit prüft. Das gilt im Vorfeld von möglichen Schadenereignissen, aber auch während M&A-Projekten. Dieser Beitrag thematisiert die Industrieversicherung, erschließt das Prüffeld und befasst sich mit wesentlichen Baustellen, Lösungen und Klauseln.
Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 für die Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision bringt es auf den Punkt. Angemessen ist ein Risikomanagementsystem dann, wenn es insbesondere auf einer Risikostrategie und geeigneten Maßnahmen basiert. Darunter zu subsummieren sind die Versicherungsstrategie und die Industrieversicherung. Wirksam ist das Risikomanagementsystem, wenn es zur Erreichung der unternehmerischen Ziele mit ausreichender Wahrscheinlichkeit beiträgt. Genau dem Anspruch dient die Industrieversicherung. Zuerst formuliert das Unternehmen seinen Versicherungsbedarf, dann vereinbart es die Versicherungspolice mit dem Versicherer.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2020, Seite 118 bis 127) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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