Prüfungskriterien auf Grundlage der DSGVO und BDSG
Prüfungsstandards im Datenschutz: Eine aktuelle Bestandsaufnahme
Eine wichtige Herausforderung im Datenschutz ist es, kleinere und mittelständische Unternehmen in ihrem Innovationsstreben nicht zu behindern und Standortnachteile zu vermeiden
Joanna Dulska, Henry M. Hanau, Peter Katko
Der Schutz personenbezogener Daten ist – zumindest in Deutschland – nichts Neues. Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat jedoch das Thema eine Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wie es bisher selten bei einem neuen Gesetz der Fall war. Unternehmen mit Aktivitäten in Europa haben auf die drohenden Geldbußen reagiert und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Nicht ohne Grund, denn die bereits verhängten einzelnen Bußgelder erreichen Millionenhöhe. Mit den Prüfungs- und Zertifizierungsstandards zum Datenschutz beschäftigt sich dieser Beitrag.
Die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten, ob eines Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiters, sind so komplex wie dynamisch. Im Kern geht es um das permanente Austarieren berechtigter Interessen auf Basis eines verbindlichen europäischen Rechtsrahmens. Die anfängliche Rechtsunsicherheit und der daraus resultierende Auslegungs- und Orientierungsbedarf werden eine kontinuierliche Überarbeitung der DSGVO nach sich ziehen. Eine wichtige Aufgabe und Herausforderung wird dabei sein, Unternehmen – vor allem die kleinen und mittelständischen – in deren Innovationsstreben nicht zu behindern und mögliche Standortnachteile zu vermeiden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2020, Seite 115 bis 117) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.