Prüfung der Pflegepersonaluntergrenzen


Risikoorientierte Prüfungsansätze für die Revision im Krankenhaus
Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und der geltenden Vorschriften sollte bei der risikoorientierten Prüfungsplanung der Revision im Krankenhaus Beachtung finden



DIIR-Arbeitskreis

Die Pflegepersonaluntergrenzen beschäftigen seit ihrer Einführung 2019 einen Großteil der Krankenhäuser in Deutschland. Aufgrund ihrer Relevanz für die Patientensicherheit, aber auch durch drohende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben oder der Meldepflichten, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu den Pflegepersonaluntergrenzen ein Thema, das bei der risikoorientierten Prüfungsplanung durch die Revision im Krankenhaus beachtet werden sollte. Im Beitrag werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst, potenzielle Risiken näher beleuchtet sowie mögliche Schwerpunkte für eine Prüfung durch die Revision aufgezeigt.

Anfang 2019 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Pflegepersonaluntergrenzen für einige pflegesensitive Bereiche der stationären Krankenversorgung eingeführt. Ziel war es, die Qualität der Pflege zu verbessern und das Personal zu entlasten. Seitdem wurden die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) mehrfach überarbeitet und auf weitere stationäre Bereiche ausgedehnt.

Für die betroffenen Krankenhäuser kann die PpUGV einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand für die Planung und Erfassung des Personaleinsatzes sowie für die Auswertung und Meldung der Personaleinsatzdaten bedeuten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2022, Seite 20 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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