Die neue Revision spricht IT
Unternehmen und Gemüsebeete: Wie die Digitalisierung die Schwerpunkte in der Revision verschiebt
Wie sollen Ordnungsmäßigkeit oder Sicherheit von Prozessen oder Informationen beurteilt werden, wenn die unterliegende IT nicht Gegenstand der Betrachtung ist
Dr. Ulrike Haas, Alexander Schreckenberger, Jan Stottrop
Aktuell gibt es wohl kaum einen Prozess in Unternehmen, der nicht durch IT unterstützt, ermöglicht oder abgebildet wird. Wir reden nicht mehr nur über digitale Transformation und Digitalisierung – sie sind längst da! Sie erfassen und verändern in unterschiedlicher Geschwindigkeit stetig alle Bereiche von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Dennoch wird in vielen Unternehmen immer noch gedanklich stark zwischen Business als Wertschöpfungsdisziplin und IT als Unterstützungsdisziplin getrennt. Die hohe gegenseitige Abhängigkeit der beiden Disziplinen wird dabei vielfach ausgeblendet. Die gedankliche Trennung ist oft auf allen Ebenen tief verwurzelt, auch in mancher Revision.
Geschäftsprozesse heutiger Unternehmen sind IT unterstützt, miteinander verwoben und auf Effizienz ausgerichtet. Die Informationen dieser Geschäftsprozesse sind zu schützende Unternehmenswerte und erfordern ein angemessenes Maß an Informationssicherheit (im Sinne von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität). Aus diesem Grund ist IT im Unternehmen kein Selbstzweck, weder technisch noch als Organisationseinheit, sondern sie sichert maßgeblich die nachhaltige Operabilität von Geschäftsprozessen und damit den Unternehmenserfolg ab.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2022, Seite 156 bis 164) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.