Aufdeckung von Fraud im Vertrieb


Fraud im Vertrieb: Prüfungsleitfaden am Beispiel des Industriesektors
Durch einen konsequenten Fraud-Risk-Managementprozess im Vertrieb kann das Risiko für Fraud im Vertrieb erheblich reduziert werden



Der Beitrag wurde im DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" erstellt. Beteiligt waren Andreas Böhner, Bernd-David Rückert, CIA, CFE, CFI, und Hiltrud Walz, CFE

Die Hauptaufgabe des industriellen Vertriebs ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, um den für den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens notwendigen Umsatz zu erzielen. Grundlage dafür ist in der Regel die Gewinnung von Aufträgen bei Einkaufsbereichen beziehungsweise sonstigen für den Einkauf autorisierten Personen oder Fachbereichen der Kundenseite. Immer wieder gibt es aber Schlagzeilen über Untreue, Bestechung und Korruption in den Medien. Betrügerische Handlungen verursachen hohe direkte Kosten (zum Beispiel in Form von unrentablen Auftragseingängen im Vertrieb) sowie Folgekosten in Form von Sanktionen (zum Beispiel Geldbußen, Ausschluss vom Wettbewerb, Schadensersatzansprüche) und Rufschädigung mit negativen Auswirkungen für die zukünftige Marktpositionierung und Vertriebstätigkeit. Der nachfolgende Leitfaden gibt einen Einblick über die Formen betrügerischer Handlungen im Vertrieb sowie Hinweise zur Korruptionsprävention und für die Revisionsarbeit im Industriesektor.

Das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von Gebern und Nehmern. Im BKA-Bundeslagebild 2021 wurde als häufigster Grund für Bestechende (Geber) das Erlangen von Aufträgen ermittelt. Der am Markt oftmals vorherrschende Wettbewerbsdruck und der relativ geringe Umsatzanteil, der beispielsweise für Bestechungen aufzuwenden ist, kann zu betrügerischen Handlungen im Vertrieb führen. Begünstigt wird dies durch die geringe Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Korruption im Vertrieb. So weist eine Studie für Wirtschaftskriminalität der KPMG von 2023 den Vertrieb als den am häufigsten betrogenen Bereich für Unternehmenskriminalität aus.

Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird unter anderem dadurch erschwert, dass Bestechungen oftmals in Form von Sachzuwendungen und Bargeld erfolgen.
Somit ist es wichtig, betrügerische Handlungen im Vertrieb zu erkennen sowie durch Maßnahmen der Korruptionsprävention (zum Beispiel Compliance-Kodex, Hinweisgebersysteme, Funktionstrennungen, Vieraugenprinzip, Geschäftspartnerprüfung, Datenanalyse und Prüfungstätigkeit im Vertrieb) bestmöglich zu vermeiden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2024, Seite 21 bis 27) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [41 KB]


Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

  • DORA-Basispapier

    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen