Anforderungen an Aufsichtsrat im DCGK verschärft
Die Entwicklung der Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats im DCGK
Auswirkungen der Veränderungen von Ziffer 5.4 DCGK
Dr. Philipp Reinbacher, Shaereh Shalchi, Eric Felber
(08.09.15) - Der Aufsichtsrat als notwendiges Organ einer Aktiengesellschaft hat gewisse Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Hierzu zählt vor allem die Überwachung des Vorstands. Pflichtverletzungen, Befangenheit sowie Interessenkonflikte durch den Aufsichtsrat führen dazu, dass regelmäßig die Anforderungen an den Aufsichtsrat im DCGK verschärft werden. Zu den betroffenen Anforderungen gehören auch die in Ziffer 5.4 des DCGK behandelte Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es daher, die Veränderungen der Ziffer 5.4 des DCGK zu der jeweiligen Vorgängerversion mithilfe eines intertextuellen Vergleichs aufzuzeigen und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Aufsichtsrat und eine angemessene Unternehmensführung zu analysieren.
Aufgrund spektakulärer Krisen und Bilanzskandale großer deutscher Unternehmen stand vor allem der Aufsichtsrat als Teil des dualistischen Systems in der Kritik, seiner zentralen Aufgabe, der Überwachung der Geschäftsführung, nicht gerecht zu werden. Zu bemängeln waren sowohl Strukturen und Prozesse als auch die Zusammensetzung bzw. Kompetenz und das Verhalten einzelner Mitglieder des Aufsichtsgremiums.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2015, Seite 177 bis 182) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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