Anforderungen der EU-APrVO
Analyse der Bestätigungsvermerke für Unternehmen im DAX-30 und im MDAX
Erkenntnisse und Herausforderungen in der Prüfungssaison 2017/2018
Christoph Scharr, Inga Bernhardt, Dr. Sebastian Koch
Mit den Vorschriften der Prüfungsstandards und der EU-Abschlussprüferverordnung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers neu strukturiert und inhaltlich wesentlich detaillierter gestaltet worden. Durch die Aufnahme von besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters; KAMs) erfolgt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities; PIEs) zudem eine unternehmensspezifischere Berichterstattung.
Der folgende Beitrag beschreibt kurz die aus Sicht der Autoren zentralen Neuregelungen und die Herausforderungen aus deren Anwendung in der Prüfungssaison 2017/2018. Im Anschluss erfolgt anhand der von deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilten Bestätigungsvermerke zu Jahres- und Konzernabschlüssen der Unternehmen im DAX-30 und MDAX eine Analyse der Berichterstattung über KAMs, sog. "sonstige Informationen" und der übrigen Angaben gem. Art. 10 EU-APrVO.
Während in der Prüfungssaison 2016/2017 bereits bei ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) für sog. "listed entities" neue Anforderungen für die Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk Anwendung fanden, waren in der Prüfungssaison 2017/2018 nun für alle Abschlussprüfungen von PIEs2 in Deutschland die Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) und der überarbeiteten Prüfungsstandards des IDW zur Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk erstmals umzusetzen. Diese neuen Regelungen sind für Prüfungen von PIEs für Berichtszeiträume anzuwenden, die nach dem 16.6.2016 beginnen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2018; Seite 271 bis 277) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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