Prüfungsausschüsse in Deutschland
Prüfungsausschüsse als Element der Corporate Governance - Eine Erfolgsgeschichte?
Befragungen von Kontroll- und Überwachungsorganen ergaben, dass die fachliche Qualifikation als zentrale Voraussetzung der Effektivität des PA angesehen wird
Martina Schlitter, Prof. Dr. Manfred Kühnberger
Die Institution Prüfungsausschuss wurde aus den USA importiert und hatte dort bis ca. 2012 eine Fülle empirischer Studien veranlasst, die die Bedingungen für einen effizienten Einsatz untersuchten. In Deutschland sind Prüfungsausschüsse fakultativ, aber gleichwohl weit verbreitet. Obwohl sich das rechtliche und ökonomische Umfeld deutlich unterscheidet, weisen Literatur und einige empirische Befunde darauf hin, dass die US-Erfahrungen auch hierzulande tragen.
Das Themenfeld Corporate Governance (CG) füllt ganze Bibliotheken und beschäftigt zumindest alle größeren Unternehmen. Der Begriff CG stammt aus dem angelsächsischen Raum und kommt dem deutschen Begriff der Unternehmensverfassung sehr nahe. Im Wesentlichen wird darunter der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen verstanden. Allerdings werden mit CG-Systemen höchst unterschiedliche Vorstellungen verknüpft. Dies fängt schon mit der Frage an, ob die CG den Interessen der Shareholder oder einem umfassenderen Stakeholder-Kreis dienen soll. Während in den USA der Fokus auf die Eigentümer gerichtet ist, ist im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ein weiter Stakeholder-Ansatz vorgesehen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2018; Seite 73 bis 79) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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