Haftungsrelevante Aufgaben des Aufsichtsrats


Die Haftung des Aufsichtsrats: Ein Plädoyer für eine Professionalisierung seiner Mitglieder
Die einfachste Möglichkeit zur Haftungsvermeidung heißt Ausbildung und Wissensaneignung



Von Johanna van Baalen, Prof. Dr. Ulrich Krüger, Prof. Dr. Thomas Möhlmann-Mahlau

Insbesondere nach dem Sichtbarwerden unternehmerischer Fehlentscheidungen (vom "Dieselskandal" bis zu Unternehmenszusammenbrüchen) stellt sich die Frage, inwieweit auch das Aufsichtsorgan der handelnden Gesellschaften mit verantwortlich sein kann. Ein insoweit fehlendes Risikobewusstsein lässt sich vermutlich auch darauf zurückführen, dass es bis zur Jahrtausendwende allgemein nur wenige Urteile zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in Deutschland gab. Der Trend aber hat sich gewendet, wie man an häufiger bekannt werdenden Entscheidungen sieht. Nachfolgend soll im Überblick dargestellt werden, unter welchen Umständen Aufsichtsratsmitglieder in Deutschland (zivilrechtlich) haften, um dann Vorschläge zur Haftungsvermeidung unterbreiten zu können.

In vielen Fällen unternehmerischer Fehlentscheidungen (vom "Dieselskandal" bis zu Unternehmenszusammenbrüchen) stellt sich die Frage, inwieweit auch das Aufsichtsorgan der handelnden Gesellschaften mit verantwortlich sein kann. Einen Aufsichtsrat gibt es dabei nicht nur gesetzlich gem. §95ff. AktG zwingend vorgesehen bei einer AG. Auch bei der Rechtsform der GmbH findet sich bei mittelständischen Unternehmen nicht selten aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat i. S. des §52 GmbHG, dessen Mitglieder je nach vertraglicher Ausgestaltung ebenso haften können, auch wenn sie als Gesellschafterausschuss, Beirat oder Verwaltungsrat bezeichnet werden. Das dürfte nicht jedem Mitglied solcher Gremien bewusst sein.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 128 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

  • Chancen und Risiken der Dualen Führung

    An Führungsrollen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Eine Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen, ist die Duale Führung. So ist in wichtigen Bereichen eine Vertretung gewährleistet, es besteht eine geringere Gefahr des Auftretens von unmoralischen oder illegalen Managementpraktiken.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt - die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden.

  • Welchen Mehrwert schafft der Aufsichtsrat?

    Die Rolle des Aufsichtsrats wird mit teils schillernden Formulierungen zu umreißen versucht. Im Ergebnis stiften sie jedoch häufig eher Unklarheit, namentlich wenn es um die Abgrenzung des Aufsichtsrats vom Vorstand geht.

  • Rechtsprechungsreport

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Haftet ein Geschäftsführer persönlich gegenüber Arbeitnehmenden, wenn er nicht den Mindestlohn zahlt? In dem zugrunde liegenden Fall war der Lohn wegen der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr gezahlt worden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich.

  • Messung des Nutzens guter IR-Arbeit

    In der ZCG-Ausgabe 5/23 wurde ein Instrument zur Messung der Qualität der Investor-Relations-Arbeit entwickelt und die Ergebnisse dieser Messung in Bezug auf ausgewählte deutsche Unternehmen vorgestellt.

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