Haftungsrelevante Aufgaben des Aufsichtsrats


Die Haftung des Aufsichtsrats: Ein Plädoyer für eine Professionalisierung seiner Mitglieder
Die einfachste Möglichkeit zur Haftungsvermeidung heißt Ausbildung und Wissensaneignung



Von Johanna van Baalen, Prof. Dr. Ulrich Krüger, Prof. Dr. Thomas Möhlmann-Mahlau

Insbesondere nach dem Sichtbarwerden unternehmerischer Fehlentscheidungen (vom "Dieselskandal" bis zu Unternehmenszusammenbrüchen) stellt sich die Frage, inwieweit auch das Aufsichtsorgan der handelnden Gesellschaften mit verantwortlich sein kann. Ein insoweit fehlendes Risikobewusstsein lässt sich vermutlich auch darauf zurückführen, dass es bis zur Jahrtausendwende allgemein nur wenige Urteile zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in Deutschland gab. Der Trend aber hat sich gewendet, wie man an häufiger bekannt werdenden Entscheidungen sieht. Nachfolgend soll im Überblick dargestellt werden, unter welchen Umständen Aufsichtsratsmitglieder in Deutschland (zivilrechtlich) haften, um dann Vorschläge zur Haftungsvermeidung unterbreiten zu können.

In vielen Fällen unternehmerischer Fehlentscheidungen (vom "Dieselskandal" bis zu Unternehmenszusammenbrüchen) stellt sich die Frage, inwieweit auch das Aufsichtsorgan der handelnden Gesellschaften mit verantwortlich sein kann. Einen Aufsichtsrat gibt es dabei nicht nur gesetzlich gem. §95ff. AktG zwingend vorgesehen bei einer AG. Auch bei der Rechtsform der GmbH findet sich bei mittelständischen Unternehmen nicht selten aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat i. S. des §52 GmbHG, dessen Mitglieder je nach vertraglicher Ausgestaltung ebenso haften können, auch wenn sie als Gesellschafterausschuss, Beirat oder Verwaltungsrat bezeichnet werden. Das dürfte nicht jedem Mitglied solcher Gremien bewusst sein.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 128 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Monitoring von Finfluencer Relations

    Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen.

  • Wirtschaftsprüfung und Vorstandskarriere

    In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.

  • Entwaldungsfreie Lieferketten

    "EUDR ante portas" - oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben.

  • Family Governance im Wandel

    Family Governance spielt eine zentrale Rolle, um in Familienunternehmen das Gleichgewicht zwischen familiären und unternehmerischen Interessen zu wahren und die langfristige Stabilität zu sichern. Dieser Artikel untersucht, wie verschiedene Familienkonstellationen - etwa Familiengröße, Generationenvielfalt und Eigentumsverteilung - die Ausprägung und Effektivität spezifischer Governance-Mechanismen beeinflussen.

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen.

  • Obliegenheit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt.

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen